Düsseldorf (ots) - Als erstes größeres Vorhaben bringt das neue rot-grüne Kabinett die Novelle zum Nichtraucherschutz auf den Weg. Es handelt sich um einen rigorosen Entwurf, der - genauso wie in Bayern - kein Hintertürchen mehr offenlässt. Nicht einmal zu Karneval oder zur Kirmes soll es Ausnahmen geben. Muss das wirklich so sein? Die schwarz-gelbe Regierung, die 2008 das erste Nichtraucherschutzgesetz in Kraft gesetzt hat, ließ sich noch von dem Gedanken leiten, dass es eng umrissene Raucher-Freiräume in der Gastronomie geben soll. Doch in der Auslegung der Bestimmungen haben sich die Wirte überaus kreativ gezeigt. Zwar sind die "Raucherclubs" inzwischen verboten, aber dennoch ist es sinnvoll, die noch bestehenden Ausnahmen zu beseitigen und ein umfassendes Rauchverbot zu verhängen. Alles andere schafft Rechtsunsicherheit, reizt zum Klagen und endet womöglich in der juristisch verfügten generellen Freigabe des Rauchens, die kaum jemand noch will. Wer unbedingt paffen möchte, kann dies ja draußen tun. Die Behauptung, das neue Gesetz bedeute das Aus für Tausende von Kneipen, erscheint überzogen. Allerdings sollte Rot-Grün die Bedenken, die in der Anhörung noch vorgetragen werden, sorgsam abwägen. Das Gesetz muss juristisch wasserdicht sein. Sonst steht die Regierung Kraft blamiert da.
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