Die Vorsitzende des Verbandes Junger Unternehmer, Marie-Christine Ostermann, hat sich dafür ausgesprochen, die Euro-Rettungspolitik grundsätzlich auch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg überprüfen zu lassen und nicht nur dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. "Verstöße gegen EU-Recht müssen auch und vor allem vor dem EuGH verhandelt werden. Dies entspricht der Sprengkraft, die in der falsch konstruierten Rettungspolitik schlummert", sagte Ostermann "Handelsblatt-Online".
"Die gegenwärtig laufende Prüfung in Karlsruhe droht zu stark auf die verengte Fragestellung der Parlamentsbeteiligung reduziert zu werden." Ostermann begrüßte es deshalb ausdrücklich, dass der Euro-Dauerrettungsschirm ESM auch in Luxemburg durchleuchtet werde, nachdem die Verfassungsbeschwerde des irischen Parlamentsabgeordneten Thomas Pringle Anfang August von einem irischen Gericht an die europäischen Richter verwiesen wurde. Damit werde "der schwere Schaden, den Europa als Rechtsgemeinschaft durch die rechtswidrige Vergemeinschaftung von Haftung und Schulden erlitten hat, nun miteinander verschränkt den Gerichten in Karlsruhe und in Luxemburg zur Entscheidung vorliegen", sagte Ostermann. "Es ist höchste Zeit, dass die Frage, ob der ESM mit Europäischem Recht vereinbar ist, durch den EuGH geprüft wird." Die Verkündung der Karlsruher Entscheidung ist für den 12. September angesetzt und wird an den Märkten weltweit mit Spannung erwartet. Ohne einen Richterspruch aus Karlsruhe darf die Bundesrepublik weder ESM noch EU-Fiskalpakt ratifizieren. Manche Experten gehen davon aus, dass die Richter die entsprechenden Gesetze unter Auflagen billigen werden.