
DGAP-HV: MyContract24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MyContract24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.11.2012 in Mercure Hotel Hamburg City, Amsinckstr. 53, 20097 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 12.10.2012 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- myCONTRACT24 Aktiengesellschaft Hamburg ISIN: DE000A1EL9G3 / WKN: A1EL9G Außerordentliche Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Die außerordentliche Hauptversammlung findet am Freitag, 23. November 2012, um 10:00 Uhr im Mercure Hotel Hamburg City, Amsinckstr. 53, 20097 Hamburg statt. I. Tagesordnung 1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung von § 3 Abs. 1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft von 9.215.000,00 EUR, eingeteilt in 9.215.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie, wird um 8.754.250,00 EUR auf 460.750,00 EUR, eingeteilt in 460.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 20:1, um in Gesamthöhe von 8.754.250,00 EUR Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwanzig auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Aktienspitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch 20 teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten freihändig verwertet. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Einzelheiten der Durchführung dieses Beschlusses zu regeln. c) In Anpassung an den vorstehenden Beschluss erhält § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 der Satzung folgenden Wortlaut: 'Das Grundkapital beträgt 460.750,00 EUR. Es ist eingeteilt in 460.750 Stückaktien.' 2. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen von 460.750,00 EUR um bis zu 64.539.250,00 EUR auf bis zu 65.000.000 EUR durch die Ausgabe von bis zu 64.539.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen. b) § 3 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung der Kapitalerhöhung wie folgt geändert: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung anzupassen und zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. c) Die neuen Aktien sind dividendenberechtigt ab dem 1. Januar 2012 d) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden ausschließlich an Rob Randhawa ausgegeben. Rob Randhawa überträgt hierfür mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der MyContract24 AG (zukünftig: Planar Semiconductor AG) sämtliche Gesellschaftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc. und damit 100% der Geschäftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc. als Sacheinlage auf die Gesellschaft. e) Der Vorstand wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Kapitalerhöhung zu treffen. 3. Beschlussfassungen über die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 10.000.000,00 (Genehmigtes Kapital 2012) sowie Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 4 der Satzung Durch die unter TOP 1 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung und im Hinblick auf die unter TOP 2 vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre soll das genehmigte Kapital den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. November 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, - soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; - wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 anzupassen. c) In Anpassung an den vorstehenden Beschluss wird § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 4 wie folgt neu gefasst: 'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. November 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, - soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; - wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 anzupassen.' d) Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, die zu lit. a), lit. b) und lit. c) vorgeschlagenen Beschlüsse erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Durchführung der Beschlüsse der Hauptversammlung zum Tagesordnungspunkt 1 über die Herabsetzung des Grundkapitals sowie zum Tagesordnungspunkt 2 über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlage unter Ausschluss des
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October 12, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
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