
ALNO AG beschließt Einzelheiten der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung
ALNO AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
02.11.2012 17:22
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG
ALNO AG beschließt Einzelheiten der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung
Pfullendorf, 2. November 2012 - Der Vorstand der ALNO AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten zur Durchführung der von der Hauptversammlung am 21. August 2012 beschlossenen Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen.
Die Hauptversammlung hatte die Erhöhung des auf EUR 26.094.979,00 herabgesetzten Grundkapitals um EUR 44.000.000,00 durch Ausgabe von 44.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts der Altaktionäre im Wege des mittelbaren Bezugsrechts beschlossen. Die Aktien werden den Altaktionären im Verhältnis 1:2 zu einem Bezugspreis von EUR 1,05 angeboten. Die Bezugsfrist läuft vom 7. November bis 21. November 2012 (jeweils einschließlich). Mit der Durchführung des Bezugsangebots wurde die Wolfgang Steubing AG, Frankfurt am Main, beauftragt.
Zudem wird ein Bezugsrechtshandel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich für den Zeitraum vom 7. November bis zum 19. November 2012 (jeweils einschließlich) eingerichtet. Den Altaktionären wird ferner ein Überbezugsrecht eingeräumt.
Der Wertpapierprospekt wird voraussichtlich am 5. November 2012 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen (BaFin) gebilligt.
Das Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft, dem die weiteren Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung zu entnehmen sind, wird zeitnah im Bundesanzeiger sowie zusätzlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.alno.de veröffentlicht werden.
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