Berlin (ots) - Die Jobcenter sind angehalten, anonyme Anzeigen gegen Hartz-IV-Bezieher vor den Betroffenen geheim zu halten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der LINKE-Vorsitzenden Katja Kipping hervorgeht, empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern, Anzeigen über eventuelle Regelverstöße von Langzeitarbeitslosen in deren Akten aufzunehmen, ihnen aber nicht zur Kenntnis zu geben. Darüber berichtet die Tageszeitung "neues deutschland" (Montagausgabe). Vor einer Akteneinsicht der Hartz-IV-Bezieher soll demzufolge die Anzeige aus der Akte entfernt werden. Nur wenn es sich bei den Anzeigen nachweislich um Falschaussagen handelt, könnten die Betroffenen die Namen der Informanten in Erfahrung bringen, um juristisch gegen sie vorzugehen. In der Regel jedoch erfahren die Langzeitarbeitslosen nichts über solche Informationen von Dritten, auf deren Grundlage die Jobcenter Entscheidungen fällen. Nach Ansicht von Katja Kipping ist diese Praxis ein Skandal. "Die Anzeigen beeinflussen den Fallmanager und der Betroffene weiß von nichts", so Kipping gegenüber "nd".
Originaltext: neues deutschland Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59019.rss2
Pressekontakt: neues deutschland Redaktion Telefon: 030/2978-1715
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.