
Zielgesellschaft: Advanced Inflight Alliance AG; Bieter: Blitz F12-sechs-acht GmbH (zukünftig: Global Eagle Entertainment GmbH)
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Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft nach § 35 Abs. 1 i. V. m. 10 Abs. 3 S. 1 und 2 WpÜG
Bieterin: Global Eagle Entertainment GmbH derzeit firmierend unter Blitz F12-sechs-acht GmbH Feldbergstr. 35 60323 Frankfurt a.M. eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a.M. unter HRB 95168
Zielgesellschaft: Advanced Inflight Alliance AG Schellingstraße 35 80799 München eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 122000
Inhaberaktien: WKN 126218 / ISIN DE0001262186
Angaben der Bieterin:
Die Global Eagle Entertainment GmbH, mit Sitz in Frankfurt a.M., derzeit firmierend unter Blitz F12-sechs-acht GmbH ('Global Eagle Entertainment GmbH') hat am 5. Februar 2013 durch den Erwerb von 20.464.581 Aktien die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Advanced Inflight Alliance AG mit Sitz in München ('Advanced Inflight Alliance AG') erlangt.
Die Global Eagle Entertainment GmbH verfügt damit über insgesamt 20.464.581 Stückaktien der insgesamt 23.914.159 Aktien. Dies entspricht 85,58% der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Global Eagle Entertainment GmbH keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb der Aktien der Advanced Inflight Alliance AG durch die Global Eagle Entertainment GmbH haben auch (i) die Global Eagle Entertainment Luxembourg II S.à r.l., (ii) die Global Eagle Entertainment Luxembourg I S.à r.l., beide mit Sitz in 17, rue des Jardiniers, L-1835 Luxembourg sowie (iii) die Global Eagle Entertainment Inc., 10900 Wilshire Blvd., Suite 1500, Los Angeles, CA 90024, Vereinigte Staaten von Amerika (zusammen auch 'Weitere Kontrollierende Personen') infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 WpÜG am 5. Februar 2013 mittelbar die Kontrolle im Sinne des WpÜG über die Advanced Inflight Alliance AG erlangt.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i. V. m. 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die Global Eagle Entertainment GmbH wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Advanced Inflight Alliance AG abgeben. Diese Angebotsunterlage wird im Internet unter www.globaleagle.de/aia-angebot veröffentlicht.
Die Global Eagle Entertainment GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Advanced Inflight Alliance AG veröffentlichen.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Advanced Inflight Alliance AG. Inhabern von Aktien der Advanced Inflight Alliance AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Frankfurt am Main, den 5. Februar 2013
Global Eagle Entertainment GmbH derzeit firmierend unter Blitz F12-sechs-acht GmbH Feldbergstr. 35 60323 Frankfurt a. M.
Ende der WpÜG-Meldung
05.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard); Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart;
ISIN DE0001262186
AXC0082 2013-02-05/10:40