
Die FIHM AG, ein großer bayrischer Immobilienspezialist, hat seit 2001 sechs Immobilienfonds, die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Carre Göttingen KG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG am Markt platziert und über die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH wurden die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG, die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte München und Fürstenfeldbruck KG und die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG emittiert und bei 30.000 Anlegern EUR 1,8 Mrd. eingesammelt. Die Anleger konnten sich über mehrere Varianten an den SHB Fonds beteiligen und Kleinanleger, die kein Geld hatten, wurden für die hochriskanten Investments mit Ratensparverträge gelockt und sollten den Beteiligungskaufpreis nach und nach abzahlen. Über viele Jahre. Der auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthis Gröpper sieht einen Zusammenhang zum S&K Betrug:"Die S&K hatte sich vor kurzem über die S&K-Tochter in die SHB-Mutter, die FIHM AG, eingekauft. Sie hält 86% der Stimmrechte." Die SHB Fonds standen von Anfang an in der Kritik. Die auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälte vertreten seit 2007 die erste und mit über 600 SHB Betroffenen mit Abstand größte Interessengemeinschaft und meinen: "Wir haben schon den ersten SHB Fonds BusinessPark Stuttgart für ein Schneeballsystem gehalten. Das Zinsversprechen für die Anleger, die die Einlage ad hoc eingezahlt haben, wurde ein gutes Stück weit aus den Zahlungen der Ratensparer erfüllt; der Fonds hat nämlich am Anfang nichts verdient. Und hätte die Zinsen sonst nicht zahlen können."
Und dann drohte dem Fonds BusinessPark Stuttgart auch noch die Rückabwicklung. Die hatten Kunden mit dem Versprechen geworben, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die Hälfte der Einlage zurückbekommen. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper sagt: "Die Finanzdienstleistungsaufsicht hielt das für ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft und drohte mit dem Verbot. Der Fonds hat das durch die nachträgliche Veränderung der Vertragsbedingungen gerade noch abwenden können. Und das Schlimmste: Viele SHB Anleger wurden bis heute nicht darüber aufgeklärt, dass die Garantie nicht mehr gilt. Denen droht ein böses Erwachen."
Und dann war die SHB auch noch so dreist, eine hochriskante Beteiligung an einem geschlossenen Fonds als "Altersvorsorgefonds" zu bezeichnen und zu behaupten, dass sich das Investment für die Altersvorsorge eignet. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Das ist schreiend falsch. Investments für die Altersvorsorge müssen sicher sein; die Anleger dürfen nichts verlieren."
Und das bestätigten Münchener Richter. Sie sprachen der von der geschäftsführenden GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira vertretenen SHB Betroffenen Schadensersatz zu. Der Berater habe bei der Vermittlung der Beteiligung an dem Altersvorsorgefonds nicht klargestellt, dass sich das Anlageprodukt wegen der Verlustrisiken nicht für die Altersvorsorge eignet."
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