Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. / Pressemitteilung des EVW zur Schweizer "Volksinititative gegen die Abzockerei" . Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Was langsam gärt wird endlich Wut.
Der erste Eindruck zur überwältigenden Zustimmung der Schweizer Initiative ist: Was langsam gärt, wird endlich Wut.
Eine gesetzliche Regelung wurde vermieden. So bleibt immer noch die Vertragsfreiheit erhalten, über die nun inhaltlich die Aktionäre abstimmen werden.
Aufsichtsräte haben ihre Aufsicht möglicherweise nicht genügend wahrgenommen.
Drei Faktoren beeinflussen die Höhe von Managergehälter:
- Die ökonomische Relevanz.
- Die soziale Akzeptanz.
- Der dritte Faktor ist die Relation zum Durchschnittsgehalt in einem Unternehmen. Dieser Faktor beeinflusst wiederum die soziale Akzeptanz.
Ein Managergehalt wird zunächst ökonomisch bewertet. Das kann durchaus dazu führen, dass der Wert das 200 bis 300-fache eines Durchschnittsgehaltes eines ,Normalverdiener' beträgt. Die ökonomische Komponente ist jedoch gerade bei Spitzengehältern nicht der einzige Faktor, der ausschlaggebend sein darf. Bezüge, die ökonomisch zu rechtfertigen wären, müssen auch sozial akzeptiert werden. Allein der Titel der Schweizer Initiative gegen Abzockerei macht deutlich, dass den Schweizern soziale Akzeptanz völlig fehlt. Und hier hätten Aufsichtsräte aufpassen müssen. Auch die in den Aufsichtsräten sitzenden Arbeitnehmervertreter. So besteht durchaus jetzt auch die Gefahr, dass das Pendel sich sehr weit in eine andere Richtung bewegt.
Die Relation muss beachtet werden.
Die Relation bei Spitzengehältern ist ebenfalls aus dem Ruder geraten. In den 90ern betrug das Gehalt eines Vorstandes der 30 größten Dax-Konzerne in der Bundesrepublik nach einer Untersuchung der Humboldt Universität Berlin etwa 500.000 Euro, also rund das 14 fache eine durchschnittlichen angestellten. Heute ist die Spreizung bei dem 50-fachen angekommen und bei Herrn Winterkorn sogar beim 190 fachen.
Das Problem wird die Kompetenz der Aktionäre sein.
Bei der Festlegung der Bezüge durch die Aktionäre wird es zukünftig darauf ankommen, wie viel Urteilkompetenz die Aktionäre besitzen. Fehlt diese, dann hat sich möglicherweise die Initiative einen Bärendienst erweisen. Ist sie vorhanden, dann ist es eine hervorragende Chance, Fehlentwicklungen durch diejenigen in den Griff zu bekommen, die auch den Konzernen ihr Geld zur Verfügung stellen, um damit wirtschaftlich vernünftig zu handeln.
Ulf D. Posé
(Präsident)
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Source: Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. via Thomson Reuters ONE
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