Berlin (ots) - Menschenrechtsverletzungen gibt es vielfach auch in Deutschland. Häufig betrifft dies Menschen mit Behinderungen. Das belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von einer Allianz von rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam erstellt wurde. Anlässlich des vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2013 wurde der Report heute an Tom Koenigs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, übergeben. Einen Tag später wird die Übergabe an Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen erfolgen.
"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellt Dr. Sigrid Arnade, eine Sprecherin der Allianz, fest.
Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen die Allgemeine Schule besuchen, besonders betroffen sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.
"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst", betont Dr. Detlef Eckert, ein weiterer Sprecher der Allianz. "Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird."
Der 80-seitige Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit der Aktion Mensch erstellt und ist zu finden unter: http://www.brk-allianz.de/
In der BRK-Allianz haben sich im Jahr 2012 insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie vertreten. Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der Allgemeinen Schule und der Entwicklungszusammenarbeit sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet und ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Diese Menschenrechtskonvention hat den Rang eines Bundesgesetzes. Sie gilt neben dem Bund auch für die Länder und Kommunen. Nach zwei Jahren muss die Regierung den Vereinten Nationen über den Stand der Umsetzung berichten. Die Zivilgesellschaft ergänzt diesen Bericht mit einem sogenannten Parallel- oder Schattenbericht. Die Prüfung vor dem zuständigen UN-Ausschuss wird frühestens im Jahr 2014 erfolgen, ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2
Pressekontakt: BRK-Allianz - Geschäftsstelle c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. H.-Günter Heiden Tel.: 030-436 4441, Fax: 030-436 4442 Email: brk.allianz@googlemail.com Web: www.brk-allianz.de
"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellt Dr. Sigrid Arnade, eine Sprecherin der Allianz, fest.
Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen die Allgemeine Schule besuchen, besonders betroffen sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.
"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst", betont Dr. Detlef Eckert, ein weiterer Sprecher der Allianz. "Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird."
Der 80-seitige Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit der Aktion Mensch erstellt und ist zu finden unter: http://www.brk-allianz.de/
In der BRK-Allianz haben sich im Jahr 2012 insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie vertreten. Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der Allgemeinen Schule und der Entwicklungszusammenarbeit sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet und ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Diese Menschenrechtskonvention hat den Rang eines Bundesgesetzes. Sie gilt neben dem Bund auch für die Länder und Kommunen. Nach zwei Jahren muss die Regierung den Vereinten Nationen über den Stand der Umsetzung berichten. Die Zivilgesellschaft ergänzt diesen Bericht mit einem sogenannten Parallel- oder Schattenbericht. Die Prüfung vor dem zuständigen UN-Ausschuss wird frühestens im Jahr 2014 erfolgen, ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2
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