Die Bundesregierung hat sich der Haltung der EU angeschlossen, wonach Produkte, die in den israelischen Siedlungen produziert wurden, nicht dem Kernland Israel zugerechnet werden dürfen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) vorliegt.
Die Kennzeichnung "Made in Israel" ist nach Auffassung der Bundesregierung demnach nur für Waren aus dem israelischen Staatsgebiet "innerhalb der Grenzen von 1967" zulässig, heißt es in dem Papier. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes teilte dem "Handelsblatt" auf Anfrage mit, dass die EU daher mittelfristig "gemeinsame Richtlinien für eine korrekte Bezeichnung des Herkunftsorts" erarbeiten werde. Derart eindeutige Formulierungen hatte die Bundesregierung in der Vergangenheit vermieden. Während Großbritannien, Schweden und Spanien schon seit Jahren Siedler-Waren das Label "Made in Israel" absprechen, hoffte man in Berlin bis zuletzt auf eine Richtlinie aus Brüssel.
Die EU möge eine "Orientierungshilfe bei der Auslegung des EU-Rechts in Bezug auf eine rechtskonforme und korrekte Kennzeichnung" liefern, bat das Auswärtige Amt noch zu Beginn des Jahres. In Jerusalem stieß die Entscheidung der Bundesregierung auf Empörung. Der Vorstoß erscheine wie ein weiterer europäischer Versuch, Israel negativ herauszugreifen, mit dem langfristigen Ziel, einen Wirtschaftsboykott zu etablieren, sagten Quellen in Israel dem "Handelsblatt". Statt sich darauf zu konzentrieren, die Friedensverhandlungen voranzutreiben, sei die EU damit beschäftigt, eine Wirtschaftsangelegenheit zum Politikum werden zu lassen.
Israel halte sämtliche Abkommen mit der EU ein.