Elector beruft weitere außerordentliche Hauptversammlung der Balda AG ein
DGAP-News: Elector GmbH / Schlagwort(e): Hauptversammlung Elector beruft weitere außerordentliche Hauptversammlung der Balda AG ein
29.07.2013 / 13:00
Elector beruft weitere außerordentliche Hauptversammlung der Balda AG ein
- Einberufung für den 4. und 5. September 2013 in Berlin
- Unveränderte Tagesordnung sieht Neuwahl des gesamten Aufsichtsrates vor
- Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Naschke verhinderte in außerordentlicher Hauptversammlung am 18.07.2013 rechtswidrig Beschlussfassung über eigene Abwahl
Die Elector GmbH beruft als Aktionärin der Balda AG eine weitere außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Eine entsprechende Einladung an die Aktionäre wird kurzfristig im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die außerordentliche Hauptversammlung wird am 4. und - sofern eine Fortsetzung erforderlich ist - auch am 5. September 2013 im Hotel Maritim in Berlin stattfinden. Die Tagesordnung sieht erneut die Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder der Balda AG vor.
In der von der Elector GmbH einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2013 hatte der Aufsichtsratsvorsitzende der Balda AG, Dr. Michael Naschke, eine Abstimmung über die Neuwahl des Aufsichtsrats mit der Behauptung verhindert, dass die anwesenden Aktionäre nicht zur Stimmrechtsausübung berechtigt seien, da die Gesellschaft mit der Anmeldestelle 'nicht einverstanden war', so der Wortlaut der Pressemitteilung der Balda AG vom 18. Juli 2013.
Nach der von den Rechtsberatern von Elector bestätigten Rechtslage ist ein Einverständnis der Balda AG mit der Anmeldestelle nicht erforderlich. Elector war und ist durch den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 5. Juni 2013 vollumfänglich zur eigenverantwortlichen Organisation einer außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, da der Vorstand der Balda AG im Vorfeld die geforderte Hauptversammlung rechtswidrig nicht einberufen und so die eigene Verweigerungshaltung dokumentiert hatte.
Aus Sicht von Elector hat der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Naschke seine Position als Versammlungsleiter missbraucht, um eine Abstimmung über seine Abwahl und die Neuwahl des Aufsichtsrats zu verhindern.
Um weiteren Irritationen bei den Aktionären im Vorfeld der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung vorzubeugen, hat die Elector GmbH vorsorglich vorgesehen, dass sämtliche Anmeldungen von der Anmeldestelle zusätzlich an eine eigene Adresse der Gesellschaft zugeleitet werden.
Da es am 18. Juli zu keiner Beschlussfassung gekommen ist, gilt darüber hinaus die vom Amtsgericht Bad Oeynhausen erteilte Ermächtigung fort. Auch dies hat eine entsprechende juristische Prüfung ergeben.
Die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 4. (und ggf. 5.) September 2013 ist unverändert: Die Elector GmbH schlägt vor, sowohl den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Michael Naschke als auch die beiden lediglich gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen. Als neue Kandidaten benennt Elector den Düsseldorfer Medizintechnik-Fachmann Oliver Oechsle, die Berliner Steuerberaterin Frauke Vogler sowie den Geschäftsführer und Eigentümer der Elector GmbH, Dr. Thomas van Aubel.
Dr. Thomas van Aubel, Geschäftsführer der Elector GmbH, sagte hierzu: 'Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Naschke hat durch seine aus unserer Sicht rechtswidrige Versammlungsleitung am 18. Juli 2013 eine Willensbildung der Aktionäre über die richtige Besetzung des Aufsichtsrats der Balda AG verhindert. Es ist offensichtlich, dass dies allein durch sein eigenes Interesse an einem Verbleib im Amt motiviert war, während das langfristige Wohl der Gesellschaft keine Rolle spielte. Hinzu kommt, dass Herr Dr. Naschke durch sein Verhalten für die Balda AG einen Schaden von mehreren Hunderttausend Euro verursacht hat, ganz abgesehen vom Aufwand für die mehreren hundert Aktionäre, die zur Hauptversammlung angereist waren. Wir werden prüfen, ob er für den der Gesellschaft zugefügten Schaden persönlich in Haftung genommen werden kann. Ich hoffe, dass nun auch diejenigen Aktionäre, die Herrn Dr. Naschke bisher wohlgesonnen waren, begreifen, dass er als Organmitglied ihrer Gesellschaft versucht, eine freie Willensbildung der Aktionäre mit allen Mitteln zu verhindern.'
Weitere Informationen unter www.baldaaohv2013.de
Pressekontakt:
FTI Consulting Dr. Lutz Golsch Tel.: +49 69 92037-110 E-Mail: lutz.golsch@fticonsulting.com
Thomas M. Krammer Tel.: +49 69 92037-183 E-Mail: thomas.krammer@fticonsulting.com
Über die Elector GmbH:
Die Elector GmbH ist eine Investmentgesellschaft, die derzeit (Stand 29.07.2013) eine Beteiligung von 29,94% an der Balda AG hält. Die Elector GmbH versteht sich als strategischer, langfristig orientierter Investor.
Ende der Corporate News
29.07.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
223132 29.07.2013
ISIN noisin781552
AXC0093 2013-07-29/13:00