IVG Immobilien AG: Amtsgericht Bonn bestätigt Eigenverwaltung - Sanierung soll im Planverfahren erfolgen
IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Insolvenz
01.11.2013 09:52
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Das Amtsgericht Bonn hat dem Antrag der IVG Immobilien AG vom 20. August 2013 auf Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung endgültig stattgegeben. Zuvor hatte das Unternehmen im Rahmen des sogenannten Schutzschirmverfahrens begonnen, einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Im nächsten Schritt soll der Plan bei Gericht voraussichtlich noch vor Weihnachten vorgelegt werden. Wird der Plan danach von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt, kann die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wie geplant im ersten Halbjahr 2014 erfolgen
01.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: IVG Immobilien AG Zanderstr. 5-7 53177 Bonn Deutschland Telefon: +49 (0)228 844-400 Fax: +49 (0)228 844-372 E-Mail: ir@ivg.de Internet: www.ivg.de ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5 WKN: 620570, A0JQMH Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE0006205701 DE000A0JQMH5
AXC0036 2013-11-01/09:52