Aus Sicht der Bundesregierung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit europäischem Recht vereinbar. Die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen stellten keine Beihilfen dar und seien folglich mit EU-Recht vereinbar, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilte.
Die EU-Kommission hatte zuvor verkündet, ein förmliches Hauptprüfverfahren zum EEG zu eröffnen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und EU-Industrie zu erhalten sei ein zentrales wirtschaftspolitisches Ziel der Bundesrepublik und der EU, teilte das Wirtschaftsministerium weiter mit. Stromintensive Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sowie geschlossene Wertschöpfungsketten sollten in Deutschland und der EU erhalten bleiben. Die Regierung um Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe bereits mehrfach klargestellt, dass eine zügige Reform des EEG inklusive der sogenannten "Besonderen Ausgleichsregelung", also der Entlastungen für stromintensive Betriebe, ein zentrales Projekt in der neuen Legislaturperiode sein werde.
Dieses Vorhaben sei auch im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgeschrieben worden. Vor diesem Hintergrund befinde sich die Bundesregierung bereits in einem intensiven und sehr konstruktiven Dialog mit der Kommission über die künftige Ausgestaltung des EEG und der Besonderen Ausgleichsregelung, hieß es seitens des Wirtschaftsministeriums weiter.