Von Isabel Gomez
Die Deutsche Aktuarvereinigung hat für 2015 eine deutliche Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen empfohlen. Angesichts der unveränderten Niedrigzinsphase schlägt der Verband der Finanzmathematiker vor, den sogenannten Höchstrechnungszinssatz für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie auf 1,25 Prozent von zuvor 1,75 Prozent zu senken. Diese Änderung betrifft ausschließlich Neuverträge. Zuletzt war der Satz zum Jahresbeginn 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt worden.
Die Empfehlung der DAV wird in der Regel vom Bundesfinanzministerium umgesetzt. Der Höchstrechnungszins, der umgangssprachlich auch Garantiezins genannt wird, ist die über die gesamte Laufzeit eines Versicherungsvertrages zugesicherte Jahresverzinsung und gilt für alle Lebensversicherer in Deutschland. Zusätzlich werden den Versicherungsnehmern Beteiligungen an verschiedenen Gewinntöpfen gutgeschrieben. Daraus ergibt sich die jeweilige Gesamtverzinsung eines Vertrags, die damit über dem Garantiezins liegt. Für 2013 lag die durchschnittliche Gesamtverzinsung nach Angaben des Branchenverbands GDV bei 4,24 nach 4,66 Prozent im Vorjahr.
Die Berechnung des Höchstrechnungszinssatzes erfolgt auf Basis der Umlaufrendite von zehnjährigen Staatsanleihen aus Ländern der Eurozone mit Spitzenrating im Jahr 2013. Derzeit sind dies Deutschland, Finnland und Luxemburg. Neben den Zehnjährigen wurden laut der Mitteilung anders als in den Vorjahren auch fünfjährige Papiere zur Analyse herangezogen. Damit sollen "in dem derzeit weiter anhaltenden Niedrigzinsumfeld die mittelfristige Perspektive und die gestiegene Volatilität stärker in den Blick" genommen werden.
Die DAV will die Zinsentwicklung genau beobachten und die jetzige Empfehlung im Laufe des Jahres überprüfen, um sie bei steigenden langfristigen Kapitalmarktzinsen gegebenenfalls erneut anzupassen.
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January 08, 2014 05:57 ET (10:57 GMT)
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