Osnabrück (ots) - Richterbund nennt Vorratsdatenspeicherung "längst überfällig"
Verband fordert schnelle Umsetzung - Instrument "unerlässlich gegen Verbrechensbekämpfung" - EuGH-Urteil an diesem Dienstag Osnabrück.- Anlässlich des für diesen Dienstag angekündigten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Europa hat der Deutsche Richterbund gefordert, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zügig umzusetzen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte Andrea Titz, Richterin am Oberlandesgericht München und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes: "Der Deutsche Richterbund erwartet von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine endgültige Klarstellung der Rechtslage. Dann kann die längst überfällige Regelung des Problems endlich in Angriff genommen werden." Die Richter sähen es "weiterhin als unerlässlich an, dass den Ermittlungsbehörden die Speicherung von Vorratsdaten als Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung an die Hand gegeben" werde, erklärte Titz weiter.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte Anfang des Jahres die Pläne für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt, um zunächst das EuGH-Urteil abzuwarten. Dieses Vorgehen hatte in mehreren Bundesländern für Unmut gesorgt, da die Verantwortlichen dort auf eine schnelle gesetzliche Regelung gehofft hatten. Die Vorratsdatenspeicherung ist im Koalitionsvertrag vereinbart.
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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte Anfang des Jahres die Pläne für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt, um zunächst das EuGH-Urteil abzuwarten. Dieses Vorgehen hatte in mehreren Bundesländern für Unmut gesorgt, da die Verantwortlichen dort auf eine schnelle gesetzliche Regelung gehofft hatten. Die Vorratsdatenspeicherung ist im Koalitionsvertrag vereinbart.
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