Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 15.04.2025 Börsentäglich über 12.000 News von 690 internationalen Medien
Global Tactical tritt dem Critical Minerals Institute bei!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
353 Leser
Artikel bewerten:
(0)

Hess AG: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhmp widerruft Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2010 und 2011

Finanznachrichten News

(DGAP-Media / 08.04.2014 / 14:22) 
 
Hess AG: 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhmp widerruft Bestätigungsvermerke der 
Hess AG für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 
 
Stuttgart/Villingen-Schwenningen, 08. April 2014 
Die Wirtschaftsprüfer der Hess AG für die Geschäftsjahre 2010 und 2011, die 
Karlsruher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhmp GmbH & 
Co. KG, hat mit einem Schreiben von Ende März 2014 an den 
Insolvenzverwalter der Hess AG, Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Kanzlei Grub 
Brugger, Stuttgart, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für 
nachstehende Jahres- bzw. Konzernabschlüsse der Hess AG widerrufen: 
 
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 24. Februar 2012 (nach HGB) 
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 1. März 2012 (nach HGB) 
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 29. Juni 2012 (nach IFRS) 
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 vom 29. Juni 2012 (nach IFRS) 
 
dhmp hat hierbei die Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Ebner Stolz zu diesen Jahresabschlüssen zugrunde gelegt. Mit diesen 
Feststellungen sei belegt, dass die dhmp im Zuge der Prüfungen der oben 
genannten Abschlüsse der Hess AG für die genannten Zeiträume von den 
Vorständen der Hess AG getäuscht wurde. 
 
Der Widerruf des Bestätigungsvermerkes bedeutet, dass die Jahresabschlüsse 
Mängel aufweisen und damit kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- 
oder Ertragslage geben. 
 
Dr. Volker Grub wurde von dhmp aufgefordert, den Widerruf der 
Bestätigungsvermerke im elektronischen Bundesanzeiger bekanntzugeben. 
 
Kontakt: 
Grub Brugger & Partner Rechtsanwälte 
Regine Eckert 
Assistentin des Insolvenzverwalters 
der Hess AG 
Dr. Volker Grub 
Reinsburgstraße 27 
70178 Stuttgart 
Tel. : +49 711 966 89 - 91 
Fax  : +49 711 966 89 - 39 
Mail : stuttgart@grub-brugger.de 
www.grub-brugger.de 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
Emittent/Herausgeber: Hess AG 
Schlagwort(e): Unternehmen 
 
08.04.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Hess AG 
                Lantwattenstraße 22 
                78050 Villingen-Schwenningen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 7721 920 0 
Fax:            +49 7721 920 250 
E-Mail:         hess@hess.eu 
Internet:       www.hess-ag.de 
ISIN:           DE000A0N3EJ6 
WKN:            A0N3EJ 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP-Media 
=-------------------------------------------------------------------- 
262146 08.04.2014 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 08, 2014 08:22 ET (12:22 GMT)

© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.