Maier + Partner AG: Bei der Maier+Partner AG ist folgender neuer Sachstand bekanntzugeben
Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Rechtssache
28.04.2014 17:30
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Bei der Maier+Partner AG ist folgender neuer Sachstand bekanntzugeben
- Das Registergericht Stuttgart hat die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 21.02.2014, insbesondere den Kapitalerhöhungsbeschluss, zwischenzeitlich eingetragen - Die Verhandlungen mit dem einbringenden Unternehmer gestalten sich positiv - Die Durchführung der Kapitalerhöhung mit weiteren Investoren wird derzeit vorbereitet - Ein Aktionär hat Anfechtungsklage gegen einige Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21.02.2014 eingereicht
Die schon in einer früheren Mitteilung aufgeführten begonnenen Verhandlungen mit dem Unternehmer und Investor befinden sich in der Endphase. Es wird derzeit definiert, welches Produktportfolio eingebracht werden soll und die weiteren gegenseitigen Bedingungen. Sobald der Vorvertrag darüber unterzeichnet ist, wird hierüber separat berichtet. Die rechtlich notwendigen Schritte zur Einbringung sind definiert und werden hinsichtlich der Termine und Durchführenden detailliert geplant.
Das Registergericht hat in der Zwischenzeit die auf der Hauptversammlung vom 21.02.2014 beschlossene Kapitalerhöhung mit Bezugsrechte ins Handelsregister eingetragen Die Vorbereitungen für die Durchführung der Kapitalerhöhung laufen. Diese soll noch in dieser Jahreshälfte abgeschlossen sein. In diesem Jahr soll auch noch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen, für die geplante Einbringung über eine Sachkapitalerhöhung und die notwendige Umgestaltung der Maier+Partner AG.
Erste Vorverhandlungen zum Verkauf der vorhandenen Tochtergesellschaften werden geführt. Ziel ist es, sowohl dadurch die Liquidität zu erhöhen als auch Hemmnisse für Investoren durch Altlasten und für die Fortführung unnötige Strukturen abzubauen.
Die Sanierung verläuft demnach weiter planmäßig und soll weiter um die auf der noch diesjährigen stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung um die Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 mitsamt den entsprechenden Lageberichten ergänzt werden.
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG haben wir mit heutigem Datum beim Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und Nichtigkeitsklage (249 AktG) gegen Beschlüsse auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Februar 2014 erhoben hat. Im Übrigen wird auf die heutige Einreichung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger verwiesen. Die Klage steht u.a. in Verbindung mit der Beschlussfassung der Geltendmachung der Ersatzpflichten gegen diesen Aktionär, ihm nahestehende Unternehmen und die Verhinderung einer erfolgreicher Sanierung der Gesellschaft. Die Klage steht aus unserer Sicht demnach klar im privaten Interessensbereich bzw. Sonderinteressen des klagenden Aktionärs und nicht im Sinne der Überprüfung einer gesetzmäßigen Beschlussfassung.
Reutlingen, 28.04.2014 Maier+Partner AG Vorstand
28.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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AXC0226 2014-04-28/17:30