Zielgesellschaft: Sky Deutschland AG; Bieter: Kronen tausend985 GmbH
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Sky Deutschland AG Bekanntmachung: Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots für Sky Deutschland AG § 10 WpÜG Mitteilung:
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Kronen tausend985 GmbH Denninger Straße 84 81925 München Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 211181
Zielgesellschaft:
Sky Deutschland AG Medienallee 26 85774 Unterföhring Germany
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154549
ISIN: DE000SKYD000 WKN: SKYD00
Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt in Frankfurt (Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr von Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart gehandelt.
Kronen tausend985 GmbH ('Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären der Sky Deutschland AG ('SkyD') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten (das ,Übernahmeangebot'), ihre auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der SkyD (die 'SkyD-Aktien') zu einem Preis von EUR 6.75 je SkyD-Aktie in bar zu erwerben.
Die Bieterin hat heute ferner einen Anteilskaufvertrag mit 21st Century Fox Adelaide Holdings B.V. ('21CF') über den Erwerb der von 21CF gehaltenen SkyD-Aktien - entsprechend einem Anteil von 57.4% am Grundkapital nach Ausübung der Wandlungsrechte aus der von 21CF gehaltenen Wandelanleihe - abgeschlossen.
Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der British Sky Broadcasting Group plc, einer Aktiengesellschaft (public limited company) nach dem Recht des Vereinigten Königreichs.
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen (einschließlich regulatorischer Freigaben) stehen. Das Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmebedingung enthalten.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den näheren Regelungen zum Übernahmeangebot und weiteren, das Angebot betreffenden Informationen erfolgt im Internet unter:
www.tvinformationupdate.de
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Aktien der SkyD wird dringend empfohlen, alle maßgeblichen das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch die Bieterin zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und Inhaber von Aktien der SkyD können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite www.tvinformationupdate.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SkyD-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von SkyD-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der SkyD-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die von der Bieterin rechtzeitig veröffentlicht werden wird, und das Angebot wird sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage richten. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.
Den Aktionären von SkyD wird dringend empfohlen, nach ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für SkyD zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung'). Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von SkyD können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
München, 25. Juli 2014
Kronen tausend985 GmbH
die Geschäftsführer
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25.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
ISIN DE000SKYD000
AXC0027 2014-07-25/07:47