Köln (ots) - Der für Kirchenfragen zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung, hat das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts begrüßt, wonach eine muslimische Krankenschwester in einem kirchlichen Krankenhaus kein islamisches Kopftuch tragen darf. "Ich halte das Urteil für richtig", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). "Denn eine kirchliche Einrichtung darf verlangen, dass die Neutralität gewahrt wird. Es macht einen Unterschied, ob es sich um eine staatliche oder eine kirchliche Einrichtung handelt." Insofern gehe der Richterspruch in Ordnung.
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