Gegen den Zensus von 2011 gibt es eine Flut gerichtlicher Klagen: Bereits 344 Kommunen sind laut des Statistischen Bundesamts vor die Verwaltungsgerichte gezogen, darunter allein 144 aus Baden-Württemberg, berichtet der "Spiegel". Der Zensus hatte für viele Städte deutlich geringere Einwohnerzahlen ergeben als die bisherige amtliche Statistik.
Dies bedeutet empfindliche finanzielle Einbußen, vor allem durch den kommunalen Finanzausgleich. Die Kläger kritisieren die Methode des Zensus, der erstmals keine Vollzählung sämtlicher Einwohner in Deutschland war, sondern in Kommunen mit mehr als 10.000 Bürgern die Einwohnerzahlen mithilfe von Stichproben lediglich hochrechnete. Viele halten dieses Verfahren für verfassungswidrig. Berlin will ebenfalls noch dagegen klagen.
Der Stadtstaat erwägt eine Normenkontrollklage gegen das Zensusgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.