
Das Landgericht Köln hat einer
Unterlassungsklage gegen den Online-Händler Amazon
Amazon war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Im Prozess hatte das Unternehmen laut Urteil zunächst argumentiert, dass es sich bei den genannten Fällen - eine Damenbluse aus Polyester, ein Teppichreiniger und ein Multi-Öl - um bedauerliche Bagatellfälle handele, was in dem Riesensortiment mit Millionen Artikeln schon einmal vorkommen könne. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht, sondern hielt Amazon vor, nicht ausreichend nach der Fehlerquelle im Datenaustausch mit seinen Lieferanten gesucht zu haben. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden./ceb/DP/mmb
ISIN US0231351067
AXC0256 2014-11-13/17:02