
Von John Letzing und Noemie Bisserbe
ZÜRICH--Die schweizerische Bank UBS ist vor einem Berufungsgericht in Frankreich damit gescheitert, eine Milliardenstrafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung abzuwenden. Das oberste Berufungsgericht Cour de Cassation wies einen Antrag auf Minderung der 1,1 Milliarden Euro schweren Strafe zurück. UBS unterlag damit zum zweiten Mal in einem Berufungsverfahren und will sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, wie die Bank ankündigte.
UBS beklagt sich über die Höhe der Strafe, die in den Augen der Schweizer übertrieben, spekulativ und nicht auf Fakten basierend ist. Verurteilt worden war die Bank wegen des Vorwurfs, Franzosen dazu ermuntert zu haben, Konten in der Schweiz zu eröffnen, auf denen sie Schwarzgeld verstecken konnten. Später kam noch der Vorwurf von Geldwäsche hinzu, was die Sache erst richtig teuer machte.
Ursprünglich hatte UBS damit gerechnet, die Angelegenheit gegen Zahlung von 100 Millionen Euro beilegen zu können, berichtet ein Informant. Dabei habe sich das Institut vehement dagegen gewehrt, eine eigene Schuld einzugestehen.
Im Jahr 2009 hatte UBS schon einmal eingestehen müssen, Amerikanern bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Die Einigung mit den Behörden in dem Fall hatte das Geldhaus 780 Millionen US-Dollar gekostet.
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December 18, 2014 00:19 ET (05:19 GMT)
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