
Zug (pta014/09.02.2015/11:55) - Die frühere iQ Power AG ("iQP") hielt eine
Beteiligung zu 100 % an ihrer früheren Tochtergesellschaft iQ Power Licensing AG
("iQPL"). Die außerordentlichen Generalversammlungen der iQP und der iQPL haben
am 27.01.2015 die Übernahme der iQP im Sinne des Art. 3 Abs. 1 lit. a FusG durch
die iQPL beschlossen. Da die Absorptionsfusion zur zivilrechtlichen Auflösung
der übernommenen iQP ohne Liquidation führt, tritt die übernehmende iQPL im
Rahmen einer Gesamtnachfolge in die Rechtsstellung der aufzulösenden iQP ein.
Mit Eintragung der Durchführung der Fusion im Handelsregister am 27.01.2015 ist
die Absorptionsfusion wirksam geworden. Die Fusion dient der Vereinfachung der
Konzernstruktur zur Senkung von Kosten sowie zur Steigerung der Attraktivität
des Handels von iQP-Aktien an der Börse.
Des Weiteren hat die außerordentliche Generalversammlung der iQPL am 27.01.2015
gem. Art. 623 OR beschlossen, dass die aktuell 100 iQPL Namenaktien im Nennwert
von je CHF 1.000 in 10.000.000 Namenaktien im Nennwert von je CHF 0,01
aufgesplittet werden. Zudem hat die Generalversammlung der iQPL die
Fusionskapitalerhöhung gem. Art. 650 Abs. 1 OR beschlossen, sodass in einem
zweiten Schritt das Aktienkapital der iQPL von CHF 100.000,00 um CHF
2.352.353,38 durch Ausgabe von 235.235.338 Namenaktien mit einem Nennwert von je
CHF 0,01 erhöht wird. Dadurch wird die iQPL nach der Eintragung der Fusion im
Handelsregister über ein Aktienkapital von CHF 2.452.353,38 verfügen, eingeteilt
in 245.235.338 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,01.
Der Beschluss über die Kapitalerhöhung und die entsprechende Statutenänderung
wurde gem. Art. 650 Abs. 3, 651a Abs. 1 OR am 27.01.2015 in das Handelsregister
der Gesellschaft eingetragen und ist somit wirksam geworden; seitdem ist das
Grundkapital der iQPL wirksam erhöht.
Der Tausch der iQP-Aktien in iQPL-Aktien erfolgt in einem Umtauschverhältnis 4:
1. Jeder iQP-Aktionär soll dabei 1 (eine) iQPL-Namenaktie mit einem Nennwert von
CHF 0,01 pro 4 (vier) iQP-Stammaktien (ISIN CH0020609688; deutsche WKN A0DQVL)
mit einem Nennwert von je CHF 0,03 erhalten. Außerdem soll jeder iQP-Aktionär 1
(eine) iQPL-Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 0,01 pro 4 (vier)
iQP-Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien (ISIN CH0199540599; deutsche WKN A1J7TW)
mit einem Nennwert von je CHF 0,01 erhalten. Hierbei werden die iQP-Stammaktien
mit einem Nennwert von je CHF 0,03 den iQP-Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien
mit einem Nennwert von je CHF 0,01 wertmäßig gleichgestellt.
Die neuen iQPL-Namenaktien sind ab dem 01.01.2014 gewinnberechtigt.
Am 13.02.2015 abends nach Börsenschluss wird die Clearstream Banking AG,
Frankfurt am Main, die alten bei ihr girosammelverwahrten iQP-Stammaktien (ISIN
CH0020609688; deutsche WKN A0DQVL) und die alten bei ihr girosammelverwahrten
iQP-Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien (ISIN CH0199540599; deutsche WKN A1J7TW)
aus den bei ihr geführten Depotbanken mit Valuta- oder Abwicklungstag zum
16.02.2015 ausbuchen und der Abwicklungsstelle VEM Aktienbank AG zum Zwecke der
Ausbuchung bzw. Übertragung an die iQPL zur Verfügung stellen. Am selben Tag
wird die Clearstream Banking AG den Depotbanken die neuen bei ihr
girosammelverwahrten iQPL-Namenaktien (ISIN CH0268536338; deutsche WKN A14M1C),
auf die bei ihr geführten Aktien-Depots ebenfalls mit Valuta- und Abwicklungstag
zum 16.02.2015 gutschreiben. Ab dem 16.02.2015 (Valuta-Tag des Aktientauschs)
werden die iQPL-Namensaktien im Freiverkehr der Börse Berlin handelbar. Das
Börsenkürzel lautet ab diesem Tag iQL.
Für den Fall, dass sich Aktienbestände durch das Umtauschverhältnis von 4: 1
nicht restlos durch vier teilen lassen, erhalten die Aktionäre einen
entsprechenden Spitzenausgleich in Form eines Bargeldausgleichs.
Zug/ Schweiz, im Februar 2015
iQ Power Licensing AG
Der Verwaltungsrat
(Ende)
Aussender: iQ Power AG
Adresse: Metallstrasse 6, 6304 Zug
Land: Schweiz
Ansprechpartner: Dr. Eva Reuter
Tel.: +49 251 9801560
E-Mail: e.reuter@dr-reuter.eu
Website: www.iqpower.com
ISIN(s): CH0020609688 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in München, Freiverkehr in
Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin
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