
Vielen Eltern fehlt das Bewusstsein, wann sie für durch ihre Kinder verursachte Schäden aufkommen müssen. Zwölf Prozent der Befragten haben sich darüber noch keine Gedanken gemacht. Rheinländer zwischen 35 und 44 Jahren sind diesbezüglich besonders arglos, obwohl Eltern dieser Altersgruppe häufig eine Tochter oder einen Sohn im Kleinkindalter haben.
"Schäden durch spielende Kinder sind keine Seltenheit. Die Spannbreite reicht von Saftflecken auf dem Sofa des Nachbarn bis zu Unfällen im Straßenverkehr. Das kann schnell ziemlich teuer werden", weiß Christoph Hartmann, Pressesprecher und Leiter Unternehmenskommunikation der Provinzial Rheinland. "Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren, für welche Schäden man aufkommen muss, wann die Versicherung einspringt und wann die Pflicht zum Schadenersatz entfällt", so Hartmann.
Mehrheit fühlt sich moralisch zum Schadensersatz verpflichtet
Denn der Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" gilt nicht uneingeschränkt. Der Gesetzgeber sagt: Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig - im Straßenverkehr, wo es besonders teuer werden kann, sogar bis zehn Jahre. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, können sie für Missgeschicke ihrer Kinder nicht belangt werden.
Trotz der Rechtslage: 99 Prozent der Rheinländer wollen den Geschädigten nicht auf seinen Kosten sitzen lassen. Die Eltern fühlen sich moralisch verpflichtet, den Schaden, den ihre Kinder verursacht haben, zu übernehmen. Rund jedem zehnten Befragten ist so ein Vorfall so unangenehm, dass sie ihn aus eigener Tasche zahlen würden, so die Umfrage. "Oft handelt es sich um das Hab und Gut von Nachbarn, Freunden und Bekannten. Und ein Kratzer in der Beifahrertür kann den Nachbarschaftsfrieden schnell auf die Probe stellen", erklärt Christoph Hartmann von der Provinzial.
Haftpflichtversicherung mit Kleinkindschutz noch die Ausnahme
Rund 40 Prozent der Rheinländer vertrauen auch in diesem Fall auf ihre Privathaftpflichtversicherung und wähnen sich damit auf der sicheren Seite. Doch nur die Hälfte aller Familientarife enthält einen ergänzenden Schutz für kleine Kinder. Hinzu kommt, dass die Entschädigungssumme oft begrenzt ist. "Junge Eltern sollten bei der Wahl der Police darauf achten, dass auch Schäden deliktunfähiger Kinder problemlos reguliert werden. Diese wichtige Deckungserweiterung muss oft nicht einmal mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, ist aber nicht zwangsläufig in jedem Tarif vorhanden", erläutert Hartmann. Er empfiehlt, die Versicherungsbedingungen gründlich zu studieren und die Geburt eines Kindes der Versicherung zu melden.
Hintergrundinformationen
Für die Trendstudie "Pleiten, Pech und Pannen der Rheinländer" im Auftrag der Provinzial wurden Ende 2014 insgesamt 1.000 Rheinländer zwischen 18 und 65 Jahren in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz befragt. Die Ergebnisse wurden auf ganze Zahlen gerundet.
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Provinzial Rheinland Versicherungen
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