Berlin (ots) - Der linke Buchautor Bernd Langer muss sich in dieser Woche wegen einer Interviewaussage in der Tageszeitung "neues deutschland" vor Gericht verantworten. Langer hatte in dem Interview vor gut eineinhalb Jahren einen Brandanschlag auf die Druckerei der rechten Zeitschrift "Junge Freiheit" im Jahre 1994, bei dem ein Schaden von mehr als einer Million Mark entstanden sein soll, als "Superaktion" bezeichnet. Nach einem entsprechenden Hinweis des ehemaligen Generalbundesanwalts Alexander von Stahl, heute juristischer Beistand der »Jungen Freiheit«, schickte die Berliner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 3000 Euro an Langer. Der Vorwurf: öffentliche Billigung einer rechtswidrigen Tat. Darüber berichtet die Tageszeitung "neues deutschland" in ihrer Mittwochausgabe. Da Langer den Strafbefehl nicht akzeptiert, kommt es in Berlin zum Prozess.
Langer, einer der Väter des modernen Antifa-Logos, pocht auf seine Meinungsfreiheit und wirft der Staatsanwaltschaft vor, seine Worte bewusst fehlzudeuten. »Aussagen, die von mir eindeutig gemeint waren und zu verstehen sind, werden von der Justiz uminterpretiert, um mir das freie Wort zu verbieten.« Weder habe er einen militanten Aufruf gestartet noch irgendwen provozieren wollen, so Langer gegenüber "neues deutschland". Langers Anwalt weist den Strafvorwurf zurück: »Eine Strafverfolgung, die ohne Würdigung der Meinungs- und Pressefreiheit den historischen Kontext als auch den Zusammenhang des Interviews böswillig ausblendet, wird zur reinen Gesinnungsjustiz«, kritisiert Sven Richwin gegenüber "neues deutschland".
Zu dem Anschlag auf die "Junge Freiheit"-Druckerei hatten sich seinerzeit »Revolutionäre Lesbenfrauengruppen und andere revolutionäre Gruppen« bekannt. Der oder die Täter wurden nie ermittelt.
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Zu dem Anschlag auf die "Junge Freiheit"-Druckerei hatten sich seinerzeit »Revolutionäre Lesbenfrauengruppen und andere revolutionäre Gruppen« bekannt. Der oder die Täter wurden nie ermittelt.
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