
Greenwich Beteiligungen AG: Die Greenwich Beteiligungen AG schließt Kapitalherabsetzung erfolgreich ab
DGAP-News: Greenwich Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Greenwich Beteiligungen AG: Die Greenwich Beteiligungen AG schließt Kapitalherabsetzung erfolgreich ab
31.07.2015 / 13:47
Grundkapital sinkt durch Herabsetzung durch Einziehung von 1 Aktie auf Euro 4.713.831,00 sowie durch Zusammenlegung im Verhältnis 3:1 von Euro 4.713.831,00 auf Euro 1.571.277,00 - Umstellung der Aktien in den Depots und an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt am 12. August 2015
Frankfurt, den 31. Juli 2015 - Die Greenwich Beteiligungen AG (ISIN DE000A12ULU3 / WKN A12ULU) gab heute bekannt, dass die von der Hauptversammlung am 2. Juli 2015 beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 3:1 planmäßig umgesetzt wird. Durch die erfolgte Eintragung ins Handelsregister am 30. Juli 2015 sank die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien von 4.713.832 um insgesamt 3.142.555 auf 1.571.277. Um ein glattes Herabsetzungsverhältnis für die ordentliche Kapitalherabsetzung zu erreichen, wurde das Grundkapital der Gesellschaft im Vorfeld um Euro 1,00 von Euro 4.713.832,00 auf Euro 4.713.381,00 herabgesetzt.
Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf den prozentualen Anteil der einzelnen Aktionäre an der Greenwich Beteiligungen AG. Allerdings werden die konvertierten Greenwich-Aktien ab dem 12. August 2015 unter der neuen internationalen Wertpapierkennnummer ISIN: DE000A1610L9, Börsenkürzel PEBK im Entry Standard der der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Durch die Maßnahmen wird das Grundkapital der Greenwich Beteiligungen AG um insgesamt Euro 3.142.555,00 auf Euro 1.571.277,00 reduziert. Durch die Erträge aus der Kapitalherabsetzung wird der Verlustvortrag aus den Vorjahren reduziert. Dabei bleiben das Eigenkapital und die Bilanzsumme unverändert.
Für Aktionäre, deren Anzahl an Aktien per Stichtag 11. August 2015, abends, nicht durch drei teilbar ist, ist eine so genannte "Teilrechteregulierung" vorgesehen. Die Aktionäre können individuell entscheiden, ob sie bei der Teilrechteregulierung Greenwich-Teilrechte hinzukaufen oder abgeben. Hierfür erhalten die Aktionäre nach dem 12. August 2015 von ihrer Depotbank ein entsprechend vorbereitetes Weisungsschreiben. Sofern Aktionäre ihrer Depotbank keinen entsprechenden Auftrag zur Auf- oder Abrundung erteilen, werden die jeweiligen Aktienspitzen automatisch veräußert und Erlöse den jeweiligen Aktionären gutgeschrieben.
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