Ein vom Amtsgericht Heidelberg bestellter Gutachter hat eine etwaige Zahlungsunfähigkeit der Ekotechnika GmbH zurückgewiesen. Der Gutachter Tobias Wahl von Anchor Rechtsanwälte, Mannheim, habe in seinem Gutachter bestätigt, dass die Ekotechnika GmbH weder zahlungsunfähig i.S.v. § 17 InsO noch überschuldet i.S.v. § 19 InsO sei und die Fortführung des Unternehmens daher "überwiegend wahrscheinlich" sei, berichtet die Ekotechnika GmbH.
Darüber hinaus geht die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH nach eigenen Angaben weiterhin davon aus, dass die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft planmäßig umgesetzt werden könne.
Kein Insolvenzantrag
Aus diesen Gründen empfehle der Gutachter dem Insolvenzgericht, den Insolvenzantrag der mittlerweile selbst im Konkurs befindlichen Kollossal Salz GmbH i.I. mit Sitz in Bergheim, Österreich, abzuweisen. Diese hatte den Antrag gestellt, ...
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