
Die schlechte Qualität vieler Gutachten in Familienrechtsfragen beklagen Experten seit Jahren. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren verpflichtet, nun endlich eine Lösung zu finden. Mittlerweile liegt der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Vorgesehen sind darin "Qualifikationsanforderungen für Sachverständige". Außerdem soll die Auswahl der Gutachter durch das Gericht besser begründet werden.
Für den Familienrechtsexperten Jürgen Rudolph, der fast 30 Jahre als Familienrichter tätig war, "ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange nicht ausreichend". In der Praxis werde sich durch die geplante Reform kaum etwas ändern. Es gäbe nach wie vor keine Standards zur Erstellung der Gutachten. Außerdem könnten die Richter die Gutachter weiterhin völlig willkürlich auswählen. Die meisten Richter seien aber in Familienangelegenheiten überhaupt nicht ausgebildet, kritisiert Jürgen Rudolph. "Deshalb verlassen sich Richter in Rechtsfragen, die sie selbst beantworten müssten, ganz oft auf die Gutachter. Am Ende übernimmt keiner die Verantwortung."
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