Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, hat die Bundestagsabgeordneten aufgerufen, keinen der vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Sterbebegleitung zu beschließen und stattdessen einen Neuanfang gefordert. Die Parlamentarier "sollten es bei der Straflosigkeit der Beihilfe zu einem frei verantwortlichen Suizid belassen", so Woopen in der neuen Ausgabe des Nachrichtenmagazins "Focus".
Deutschland habe in dieser Hinsicht "keinen dringenden Gesetzesbedarf". Es existierten "in unserer Gesellschaft keine gravierenden Missstände, dass ein Gesetz notwendig wäre". Ängsten vor einer quälenden medizinischen Behandlung am Lebensende begegnet die Kölner Universitätsprofessorin mit dem Hinweis auf Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. "In einem einwilligungsfähigen Zustand hat in Deutschland jeder jederzeit das Recht, eine medizinische Behandlung abzulehnen", so Woopen im "Focus".
"Es gibt keinen Zwang zum Weiterleben." Andererseits sei die in den Niederlanden und Belgien grundsätzlich erlaubte Tötung auf Verlangen in Deutschland verboten. Dies sollte auch so bleiben. Anstelle der vorliegenden Entwürfe zur Sterbebegleitung fordert die Ethikrat-Vorsitzende im "Focus" den Bundestag auf, zu einem späteren Zeitpunkt ein Gesetz zur generellen Vorbeugung von Suiziden zu beschließen.
Lesung und Beschlussfassung zur sogenannten Sterbehilfe sind für die kommende Woche geplant, zur Wahl stehen vier Entwürfe.