Berlin (ots) -
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Homöopathie und andere komplementärmedizinische Methoden sollen Regelleistung der schweizerischen Krankenversicherung werden, dies wurde jetzt vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) beschlossen. Seit 2012 bezahlt die obligatorische Krankenversicherung bereits ärztliche Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie - jedoch nur auf Grundlage einer befristeten Regelung. Diese kam zustande, da in einer Volksabstimmung sich die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung zur Besserstellung der Komplementärmedizin ausgesprochen hatte. Ab Mai 2017 sind dann die ärztliche Homöopathie und die anderen Therapiemethoden allen anderen medizinischen Verfahren in der Krankenversicherung gleichgestellt.
In Deutschland erstattet rund zwei Drittel der Kassen die ärztliche Homöopathie
In Deutschland sind die Homöopathie, die anthroposophische Medizin und die Phytotherapie im Sozialgesetzbuch V der konventionellen Medizin gleich gestellt. Allerdings werden ärztliche Leistungen dieser Methoden nicht als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Im Rahmen von Selektivverträgen erstattet jedoch rund zwei Drittel der Krankenkassen die ärztliche Homöopathie. Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wird, der über die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) verfügt.
Patienten sind mit der homöopathischen Praxis sehr zufrieden
Laut Allensbach (2014) hat 60 Prozent der deutschen Bevölkerung bereits die Homöopathie für sich genutzt. Doch wie zufrieden sind Patienten mit der Wirksamkeit der Homöopathie? Der Gesundheitsmonitor 2014, eine repräsentative Studie der Bertelsmann Stiftung, zeigt: Bei mehr als 80 Prozent der Patienten, die von homöopathischen Ärzten behandelt wurden, besserten sich das Allgemeinbefinden und die seelische Verfassung. Am deutlichsten gingen mit 85 Prozent die körperlichen Beschwerden zurück. Dabei gaben 43 Prozent der befragten Homöopathie-Patienten an, den homöopathischen Arzt wegen einer chronischen Erkrankung aufgesucht zu haben. Als häufigstes Motiv nannten sie, "dass anderswo keine Besserung erzielt worden war". Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des DZVhÄ wertet die Ergebnisse "als wirkungsvolle Antwort auf die medizinischen Herausforderungen auf immer mehr chronisch erkrankte und multimorbide Menschen". Weitere Informationen unter www.homoeopathie-online.info.
OTS: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) newsroom: http://www.presseportal.de/nr/120120 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_120120.rss2
Pressekontakt: Björn Bendig Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte Axel-Springer-Straße 54 B, 10117 Berlin-Mitte Tel 030 - 325 97 34 13 E-Mail: presse-berlin@dzvhae.de
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Homöopathie und andere komplementärmedizinische Methoden sollen Regelleistung der schweizerischen Krankenversicherung werden, dies wurde jetzt vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) beschlossen. Seit 2012 bezahlt die obligatorische Krankenversicherung bereits ärztliche Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie - jedoch nur auf Grundlage einer befristeten Regelung. Diese kam zustande, da in einer Volksabstimmung sich die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung zur Besserstellung der Komplementärmedizin ausgesprochen hatte. Ab Mai 2017 sind dann die ärztliche Homöopathie und die anderen Therapiemethoden allen anderen medizinischen Verfahren in der Krankenversicherung gleichgestellt.
In Deutschland erstattet rund zwei Drittel der Kassen die ärztliche Homöopathie
In Deutschland sind die Homöopathie, die anthroposophische Medizin und die Phytotherapie im Sozialgesetzbuch V der konventionellen Medizin gleich gestellt. Allerdings werden ärztliche Leistungen dieser Methoden nicht als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Im Rahmen von Selektivverträgen erstattet jedoch rund zwei Drittel der Krankenkassen die ärztliche Homöopathie. Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wird, der über die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) verfügt.
Patienten sind mit der homöopathischen Praxis sehr zufrieden
Laut Allensbach (2014) hat 60 Prozent der deutschen Bevölkerung bereits die Homöopathie für sich genutzt. Doch wie zufrieden sind Patienten mit der Wirksamkeit der Homöopathie? Der Gesundheitsmonitor 2014, eine repräsentative Studie der Bertelsmann Stiftung, zeigt: Bei mehr als 80 Prozent der Patienten, die von homöopathischen Ärzten behandelt wurden, besserten sich das Allgemeinbefinden und die seelische Verfassung. Am deutlichsten gingen mit 85 Prozent die körperlichen Beschwerden zurück. Dabei gaben 43 Prozent der befragten Homöopathie-Patienten an, den homöopathischen Arzt wegen einer chronischen Erkrankung aufgesucht zu haben. Als häufigstes Motiv nannten sie, "dass anderswo keine Besserung erzielt worden war". Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des DZVhÄ wertet die Ergebnisse "als wirkungsvolle Antwort auf die medizinischen Herausforderungen auf immer mehr chronisch erkrankte und multimorbide Menschen". Weitere Informationen unter www.homoeopathie-online.info.
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