MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz
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11.07.2016 / 16:50 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz
Berlin, den 11. Juli 2016. Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/ WKN 663720) weist gemäß § 92 Absatz 1 des Aktiengesetzes darauf hin, dass das vorläufige Eigenkapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 mit Stand vom 11. Juli 2016 aufgrund eingetretener Verluste nur noch EUR 10.681.859,09 beträgt, womit die Hälfte des EUR 22.631.501,00 betragenden Grundkapitals der Gesellschaft durch Verluste aufgezehrt wurde. Die Verluste resultieren im Wesentlichen aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft als einem sich noch entwickelnden Biotechnologieunternehmen ohne eigene Erlöse.
Mit der am 5. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 11. August 2016 hat der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 2 bereits angekündigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft bis spätestens zum Tag der Hauptversammlung zu erwarten ist. Der Vorstand wird den Aktionären den tatsächlich eingetretenen Verlust des hälftigen Grundkapitals auf der Hauptversammlung anzeigen und zusammen mit einem Finanzierungsvorschlag diskutieren. Der Hauptversammlung wird hierzu die ungeprüfte Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 vorgelegt. Diese wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mologen.com/de/investoren- presse/hauptversammlung.html veröffentlicht und steht den Aktionen außerdem auf der Hauptversammlung zur Einsicht zur Verfügung.
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