Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) sind nicht einmal ein Prozent aller Ausländer in Deutschland mit einer Duldung aus medizinischen Gründen erfasst worden. Zum Stichtag 31. Mai waren demnach im Ausländerzentralregister (AZR) nur bei 1.502 von insgesamt rund 172.000 geduldeten Ausländern ein Duldungsgrund "aus medizinischen Gründen" eingetragen.
Dies dürfte jedoch "bei Weitem" nicht der tatsächlichen Größenordnung entsprechen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministerium der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Donnerstagsausgabe). Das Bundesinnenministerium wies gegenüber der F.A.Z. darauf hin, dass erst seit Mitte November 2015 die technische Möglichkeit besteht, Duldungen aus medizinischen Gründen im Ausländerzentralregister einzutragen. Zudem erfolgen die Anpassungen in den IT-Systemen der Ausländerbehörden "regelmäßig zeitlich verzögert". Auch dürften bei Verlängerungen bestehender Duldungen gerade in Zeiten hoher Belastungen der Ausländerbehörden Änderungen des Duldungsgrundes häufig nicht umgeschrieben worden sein.
Die Praxis habe gezeigt, "dass die Geltendmachung von medizinischen Abschiebungshindernissen die Behörden in quantitativer und qualitativer Hinsicht vor große Herausforderungen stellt", sagte der Sprecher des Innenministeriums der F.A.Z. Im Streit über die Verhinderungen von Abschiebungen durch medizinische Atteste war Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kürzlich scharf für die Aussage kritisiert worden, dass "70 Prozent der Männer unter 40" vor einer Abschiebung für krank erklärt würden. Die Aussage de Maizières konnte damals vom Bundesinnenministerium nicht belegt werden. Es gebe keine bundesweite Statistik zum Thema, sondern lediglich "Erkenntnisse der am Abschiebeprozess beteiligten Behörden", hatte damals ein Sprecher erläutert. Dem Minister sei "in auf seiner Ebene zum Thema geführten Gesprächen spotlightartig von bis zu 70 Prozent berichtet worden".
Die Opposition hatte de Maizière zum Rücktritt aufgefordert.