Düsseldorf (ots) - Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Lieferung von Brennelementen aus dem niedersächsischen Lingen an das belgische Pannen-Atomkraftwerk Doel zu stoppen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vorliegt. So heißt es in der Antwort: "Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 2 Atomgesetz gibt es keine rechtliche belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind." Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen könne auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen. Aus der Antwort der Bundesregierung geht außerdem hervor, dass die Lingener Uranfabrik 30 Brennelemente allein in diesem Jahr für den maroden Reaktor Doel 3 nahe Antwerpen geliefert hat. Weitere 136 Stück gingen seit 2015 auch an die anderen Reaktoren des AKW Doel, das bereits seit 1974 in Betrieb ist. Das entspricht einem Anteil von mehr als zehn Prozent aller gelieferten Brennelemente aus Lingen. 1279 Stück verkaufte die Firma seit 2015 in Deutschland, nach Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Schweden, Finnland und Spanien. Der Reaktor Doel 3 geriet wegen mehrerer Zwischenfälle in die Schlagzeilen, musste immer wieder vorübergehend vom Netz genommen werden. Erst im April hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die belgische Regierung aufgefordert, den Block 3 in Doel sowie den Reaktor Tihange 2 nahe Aachen abzuschalten, bis "offene Sicherheitsfragen" geklärt seien. Zuvor wurde gemeldet, dass es Tausende feine Risse in den Druckbehältern beider Reaktoren gebe. Die Linkspartei forderte den Stopp deutscher Uranlieferungen nach Belgien. Auch ein Rechtsgutachten vom vergangenen Juli empfiehlt einen Lieferstopp. Grundlage sei Paragraf 3 des Atomgesetzes, wonach die Kernelemente nur dann eine Ausfuhrgenehmigung erhalten dürften, wenn sie nicht in einer "die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise" verwendet würden, heißt es in dem Gutachten. Die Bundesregierung weist diese Möglichkeit in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage nun zurück.
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