Berlin (ots) - Zu den aktuell von einigen Lobbygruppen der Leistungserbringer gegenüber den Medien gestreuten unkorrekten Fakten zu einer drohenden schlechteren Versorgung psychisch kranker Menschen ("FAKE NEWS") stellt der BKK Dachverband richtig:
70 - 100 Mio. Euro mehr - eine Extra-Honorarsteigerung von mindestens 3,4 Prozent
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen zur Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Leistungen (Sprechstunde und Akutbehandlung) aus den Mitgliedsbeiträgen ihrer Versicherten zusätzlich mindestens 70 Millionen Euro bereit. Je nach Mengenentwicklung der neuen Leistungen können künftig bis zu 100 Millionen Euro anfallen. Damit soll vor allem erreicht werden, dass psychisch Kranke die oft sehr dringlich benötigten psychotherapeutischen Erstgespräche und dann auch einen Therapieplatz endlich schneller bekommen. "Für die Psychotherapeuten bedeutet dies ab April 2017 eine außerplanmäßige Honorarsteigerung von mindestens 3,4 Prozent, die zusätzlich zu den jährlichen Honorarsteigerungen von der Solidargemeinschaft finanziert werden", stellt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, fest.
"Wir begrüßen, dass mit der nun vereinbarten Honorierung für die Akutversorgung und psychotherapeutische Sprechstunden die Reform der ambulanten Psychotherapie erfolgreich abgeschlossen ist. Versicherte sollen nun - fristgerecht ab dem 1. April 2017 - endlich einen schnelleren Zugang zum Psychotherapeuten bekommen", so Knieps weiter.
Neu: Verpflichtung zur Terminvermittlung, Akutversorgung möglichst erst ambulant
In der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob weitergehender Behandlungsbedarf besteht und falls ja, welche therapeutische Versorgung im Einzelfall benötigt wird. Psychotherapeuten sind zur Bereitstellung von Sprechstunden verpflichtet und die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln entsprechende Termine. In der neuen Akutversorgung sollen dringend Behandlungsbedürftige beispielsweise vor einer Krankenhauseinweisung bewahrt werden.
Psychisch kranke Patienten und ihre Angehörigen brauchen seriöse Informationen
"Mit Blick auf die Patienten und ihre Angehörigen wirken über Medien ausgetragene Kommentare über als unzulänglich empfundene Honorarabschlüsse geradezu zynisch", kommentiert Franz Knieps die jüngsten "Fakten". Dies betrifft insbesondere den von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) heftig beklagten erheblichen administrativen Mehraufwand für psychotherapeutische Praxen zur Einrichtung des Sprechstundenangebots.
Knieps kommentiert: "Die normativen Personalkosten zur Beschäftigung einer Halbtagskraft, gerade für die neuen Leistungen Sprechstunde und Akutversorgung, werden von den Krankenkassen finanziert. Es stimmt nicht, dass die einzelne Leistung nunmehr schlechter bezahlt wird - pro Gesprächsminute mit dem Patienten werden die neuen Leistungen genauso gut vergütet wie bisherige Therapiesitzungen. Einziger Unterschied: Da der Therapeut den Patienten noch nicht kennt, benötigt er für diese Sprechstunde, anders als bei Stammpatienten, keine gesonderte Vorbereitungszeit."
Sprechstundenhilfen sollte es real geben, nicht nur für die Abrechnung mit den Kassen
Die erforderliche Terminkoordination durch eine Halbtagskraft wird durch einen Strukturzuschlag vollständig finanziert. Dabei ist nicht einmal der Nachweis erforderlich, ob diese überhaupt eingestellt wurde. Franz Knieps: "Hier brauchen wir noch eine klare und verbindliche gesetzliche Regelung für mehr Transparenz. Es kann und darf nicht sein, dass Sprechstundenhilfen von der Solidargemeinschaft finanziert werden, die es im Zweifel gar nicht gibt."
Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 78 Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn Millionen Versicherten.
OTS: BKK Dachverband e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/107789 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_107789.rss2
Pressekontakt: BKK Dachverband e.V. Christine Richter Pressesprecherin TEL (030) 2700406-301 FAX (030) 2700406-222 E-Mail: christine.richter@bkk-dv.de
70 - 100 Mio. Euro mehr - eine Extra-Honorarsteigerung von mindestens 3,4 Prozent
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen zur Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Leistungen (Sprechstunde und Akutbehandlung) aus den Mitgliedsbeiträgen ihrer Versicherten zusätzlich mindestens 70 Millionen Euro bereit. Je nach Mengenentwicklung der neuen Leistungen können künftig bis zu 100 Millionen Euro anfallen. Damit soll vor allem erreicht werden, dass psychisch Kranke die oft sehr dringlich benötigten psychotherapeutischen Erstgespräche und dann auch einen Therapieplatz endlich schneller bekommen. "Für die Psychotherapeuten bedeutet dies ab April 2017 eine außerplanmäßige Honorarsteigerung von mindestens 3,4 Prozent, die zusätzlich zu den jährlichen Honorarsteigerungen von der Solidargemeinschaft finanziert werden", stellt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, fest.
"Wir begrüßen, dass mit der nun vereinbarten Honorierung für die Akutversorgung und psychotherapeutische Sprechstunden die Reform der ambulanten Psychotherapie erfolgreich abgeschlossen ist. Versicherte sollen nun - fristgerecht ab dem 1. April 2017 - endlich einen schnelleren Zugang zum Psychotherapeuten bekommen", so Knieps weiter.
Neu: Verpflichtung zur Terminvermittlung, Akutversorgung möglichst erst ambulant
In der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob weitergehender Behandlungsbedarf besteht und falls ja, welche therapeutische Versorgung im Einzelfall benötigt wird. Psychotherapeuten sind zur Bereitstellung von Sprechstunden verpflichtet und die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln entsprechende Termine. In der neuen Akutversorgung sollen dringend Behandlungsbedürftige beispielsweise vor einer Krankenhauseinweisung bewahrt werden.
Psychisch kranke Patienten und ihre Angehörigen brauchen seriöse Informationen
"Mit Blick auf die Patienten und ihre Angehörigen wirken über Medien ausgetragene Kommentare über als unzulänglich empfundene Honorarabschlüsse geradezu zynisch", kommentiert Franz Knieps die jüngsten "Fakten". Dies betrifft insbesondere den von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) heftig beklagten erheblichen administrativen Mehraufwand für psychotherapeutische Praxen zur Einrichtung des Sprechstundenangebots.
Knieps kommentiert: "Die normativen Personalkosten zur Beschäftigung einer Halbtagskraft, gerade für die neuen Leistungen Sprechstunde und Akutversorgung, werden von den Krankenkassen finanziert. Es stimmt nicht, dass die einzelne Leistung nunmehr schlechter bezahlt wird - pro Gesprächsminute mit dem Patienten werden die neuen Leistungen genauso gut vergütet wie bisherige Therapiesitzungen. Einziger Unterschied: Da der Therapeut den Patienten noch nicht kennt, benötigt er für diese Sprechstunde, anders als bei Stammpatienten, keine gesonderte Vorbereitungszeit."
Sprechstundenhilfen sollte es real geben, nicht nur für die Abrechnung mit den Kassen
Die erforderliche Terminkoordination durch eine Halbtagskraft wird durch einen Strukturzuschlag vollständig finanziert. Dabei ist nicht einmal der Nachweis erforderlich, ob diese überhaupt eingestellt wurde. Franz Knieps: "Hier brauchen wir noch eine klare und verbindliche gesetzliche Regelung für mehr Transparenz. Es kann und darf nicht sein, dass Sprechstundenhilfen von der Solidargemeinschaft finanziert werden, die es im Zweifel gar nicht gibt."
Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 78 Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn Millionen Versicherten.
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Pressekontakt: BKK Dachverband e.V. Christine Richter Pressesprecherin TEL (030) 2700406-301 FAX (030) 2700406-222 E-Mail: christine.richter@bkk-dv.de
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