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DGAP-News: bmp Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-07-11 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. bmp Holding AG Berlin *ISIN* DE000A2E3772; DE000A2E4L59 *WKN* A2E377; A2E4L5 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 18. August 2017, 10.00 Uhr (MESZ), im Ludwig-Erhard-Haus, Berlin Fasanenstraße 85 10623 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der bmp Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Jahres- und Konzernabschluss, die Lageberichte, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus. 2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung* Im Nachgang zu der Änderung des Unternehmenszwecks der Gesellschaft im Jahr 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Ausrichtung mit einem neuen Namen kommunikativ zu unterstützen und der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Firma der Gesellschaft in SLEEPZ AG zu ändern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen, die Firma der Gesellschaft in SLEEPZ AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: '1. Die Gesellschaft führt die Firma SLEEPZ AG.' 5. *Wahl zum Aufsichtsrat* Das Aufsichtsratsmitglied Bernd Brunke hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung niedergelegt. Gem. § 10 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der Einberufung gültigen Fassung der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Da kein Ersatzmitglied für Herrn Brunke gewählt wurde, muss in jedem Fall ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. § 10 Abs. 4 Satz 1 der Satzung sieht hierfür vor, dass das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds, welches anstelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, nur für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds besteht. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere das Aufsichtsratsmitglied Michael Stammler. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dott. Michele Puller, wohnhaft Bergkamen - Vorstandsvorsitzender der Steilmann Holding AG i.I. - für das ausscheidende Mitglied Bernd Brunke in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt - also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2018. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat der vorgeschlagene Kandidat folgende weitere Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne: * Mitglied des Aufsichtsrats der Adler Modemärkte AG, Haibach * Vorsitzender des Beirats der S&E Kapital GmbH, Bergkamen * stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsrats des B.V. Borussia 09 e.V. Dortmund * Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund _Ergänzende Angaben Deutscher Corporate Governance Kodex ('Kodex') in der Fassung vom 24. April 2017:_ Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten versichert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand mitbringt. Die Auswahl des Kandidaten erfolgte unter Berücksichtigung der konkreten Ziele, die sich der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung gesetzt hat. Beziehungen zwischen dem Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 des Kodex bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. Der Aufsichtsrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Er hat dennoch beschlossen, eine Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von 0% zunächst beizubehalten, da nur so die Aktionärsstruktur angemessen widergespiegelt und gleichzeitig die Kontinuität der Arbeit des Gremiums sichergestellt werden kann. Weitere Angaben zu dem Kandidaten finden sich im Anschluss an die Tagesordnung und stehen vom Tag der Einberufung an zum Abruf im Internet unter http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html zur Verfügung. Gem. Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Kodex wird darauf hingewiesen, dass der bereits amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Sven Rittau weiterhin im Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, Niederlassung Berlin zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. *Weitere Angaben zur Einberufung* 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (Angaben nach § 30b WpHG)* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 8.280.391,00 Euro - es ist eingeteilt in 8.280.391 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt daher jeweils 8.280.391. 2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (§ 121 Abs. 3 Nr. 1 AktG)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der bmp Holding AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49-(0)89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 11. August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), angemeldet haben (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf den 28. Juli 2017, 0.00 Uhr (MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien bei einem deutschen Institut verwahrt haben, wie in den vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Üblicherweise wird das depotführende Institut die erforderliche Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übernehmen und der oben genannten Stelle den maßgeblichen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die
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July 11, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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