Baierbrunn (ots) - Wer bei längerer Krankheit von der Kasse Krankengeld erhält, muss seinen Anspruch darauf unbedingt lückenlos nachweisen. Beträgt die Lücke auch nur einen Tag, verliert der Patient nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V seinen Anspruch. "Alle denken, sie bekommen nur für diesen einen Tag kein Krankengeld", erklärt die juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), Heike Morris, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". "Es ist für sie unvorstellbar, dass die Leistung komplett beendet wird." Daher muss jeder Bezieher von Krankengeld unbedingt eine Regel einhalten: spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der letzten Krankschreibung zum Arzt gehen und sich seine Arbeitsunfähigkeit erneut attestieren lassen. Zwar dürfen Ärzte das im Prinzip bis zu drei Tage rückwirkend. Doch beim Krankengeld greift diese Regel nicht.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 10/2017 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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