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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.03.2018 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KPS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.03.2018 in 
Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-02-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KPS AG Unterföhring ISIN DE000A1A6V48 
WKN A1A6V4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre herzlich ein zur 
 
am Freitag, 23. März 2018, um 10:00 Uhr (MEZ) 
 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für die KPS AG 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 
   4 HGB zum 30. September 2017 sowie des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   Konzernlageberichts für die KPS AG und den 
   Konzern zum 30. September 2017 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 
   4 HGB zum 30. September 2017 sowie Vorlage 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und dort 
   vom Vorstand und - soweit dies den Bericht 
   des Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats näher erläutert werden. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   am 30. Januar 2018 bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
   Auf die zu Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden 
   Abschlüsse und Lageberichte waren gemäß 
   Art. 80 des Einführungsgesetzes zum 
   Handelsgesetzbuch (HGB) die dort genannten 
   gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die 
   §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, in der bis zum 
   18. April 2017 geltenden Fassung anzuwenden. 
 
   Die genannten Unterlagen sind über unsere 
   Internetseite unter 
 
   http://www.kps.com 
 
   (im Bereich 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung') zugänglich. Auf 
   Verlangen wird den Aktionären einmalig und 
   kostenlos mit einfacher Post eine Abschrift 
   der Unterlagen zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der KPS AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 
   der KPS AG in Höhe von EUR 30.388.902,54 
 
   a) in Höhe von EUR 13.094.235,00 zur 
      Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 
      je dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden, und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 
      17.294.667,54 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Eine von der Hauptversammlung beschlossene 
   Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 
   AktG erst am dritten auf die Hauptversammlung 
   folgenden Geschäftstag (d.h. am Mittwoch, 28. 
   März 2018) fällig und auch erst dann 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   (vormals: Baker Tilly Roelfs AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), München, 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017/2018, sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts und zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen im Sinne 
   von § 115 WpHG für das Geschäftsjahr 
   2017/2018, sofern solche Zwischenberichte 
   einer prüferischen Durchsicht unterzogen 
   werden sollen, zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein 
   Vorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 
II. 
Weitere Angaben und Hinweise 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 
   der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich zur Hauptversammlung in Textform (§ 
   126b BGB) anmelden und für die die angemeldeten 
   Aktien im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 16. März 2018, 
   24:00 Uhr (MEZ) unter folgender Adresse, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   KPS AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragene Aktienbestand maßgebend. 
   Dieser Aktienbestand wird dem Bestand zum 
   Anmeldeschluss am Freitag, 16. März 2018, 24:00 
   Uhr (MEZ) (sogenannter Technical Record Date) 
   entsprechen, da aus technischen Gründen im 
   Zeitraum vom Anmeldeschluss bis 
   einschließlich dem Tag der Hauptversammlung 
   keine Umschreibungen im Aktienregister 
   vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Der 
   Umschreibungsstopp bedeutet jedoch keine Sperre 
   für die Verfügung über die Aktien. Aktionäre 
   können über ihre Aktien daher auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
   Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge 
   nach dem 16. März 2018, 24:00 Uhr (MEZ) bei der 
   Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre 
   Teilnahme- und Stimmrechte nicht ausüben, es sei 
   denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In diesen 
   Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur 
   Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
   eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der 
   Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
   eingetragen sind, werden daher gebeten, 
   Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu 
   stellen. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie 
   diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte 
   Institutionen oder Personen dürfen das 
   Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, 
   als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
   eingetragen sind, nur aufgrund einer 
   Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 
   135 AktG. 
2. *Verfahren für die Erteilung von 
   Stimmrechtsvollmachten* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
   Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z.B. durch 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
   andere Dritte oder einen von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall ist eine form- und 
   fristgerechte Anmeldung gemäß vorstehender 
   Ziffer 1 erforderlich. 
 
   Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf 
   sowie den Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich 
   die Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann 
   auch durch persönliches Erscheinen des 
   Vollmachtgebers zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
   _Kreditinstitute, 
   Finanzdienstleistungsinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte 
   Personen_ 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, ein einem 
   Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
   gleichgestellte Person bevollmächtigt werden 
   soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach 
   der Satzung der Gesellschaft besondere 
   Formerfordernisse. Wir weisen jedoch darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
   Institution oder Person möglicherweise eine 
   besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die 
   Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 S. 2 
   AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Die Aktionäre 
   sollten sich daher rechtzeitig mit der 
   Institution oder Person, die sie bevollmächtigen 
   möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht 
   abstimmen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 09, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

_Sonstige Bevollmächtigte_ 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen 
   nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in 
   Textform (§ 126b BGB) entweder gegenüber dem 
   Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
   erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf 
   der Vollmacht. 
 
   Die Bevollmächtigung kann mit dem im 
   Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem 
   in der Eintrittskarte enthaltenen 
   Vollmachtsformular oder auf beliebige andere 
   formgerechte Art und Weise erfolgen. 
 
   Wird die Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft erteilt, ist die Vollmacht an 
   nachfolgende Adresse, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse zu richten: 
 
   KPS AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: ir@kps.com 
 
   Wird die Vollmacht gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines 
   Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser 
   Nachweis kann am Tage der Hauptversammlung an 
   der Einlasskontrolle erbracht werden. Der 
   Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an die 
   vorstehende Adresse, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
   von diesen zurückweisen. 
 
   _Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ 
 
   Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre 
   Stimmrechte nach entsprechender Vollmachts- und 
   Weisungserteilung durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. 
   Auch in diesem Fall ist eine form- und 
   fristgerechte Anmeldung gemäß vorstehender 
   Ziffer 1 erforderlich. 
 
   Ein Formular zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft ist im Anmeldebogen und in der 
   Eintrittskarte enthalten. 
 
   Die Erteilung, die Änderung oder der 
   Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft soll der 
   Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis 
   Donnerstag, 22. März 2018, 24:00 Uhr (MEZ) in 
   Textform (§ 126b BGB) an die nachfolgende 
   Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
   KPS AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
   angemeldeten und in der Hauptversammlung 
   erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern 
   bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch 
   direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn 
   der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder 
   erteilte Weisungen zu ändern. 
 
   Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
   Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Die 
   Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei 
   Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der 
   Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel 
   bei Geschäftsordnungsanträgen), nicht ausüben. 
   In diesen Fällen werden sich die 
   Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. 
   nicht an der Abstimmung teilnehmen. 
   Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über 
   einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne 
   ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
   Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung 
   von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich. 
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 
   122 Abs. 2, 126 Abs.1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
   a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
      Verlangen einer Minderheit nach § 122 
      Abs. 2 AktG* 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
      zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das 
      entspricht 1.870.605 Aktien) oder den 
      anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das 
      entspricht 500.000 Aktien) erreichen, 
      können verlangen, dass Gegenstände auf 
      die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
      gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
      muss eine Begründung oder eine 
      Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
      ist schriftlich an den Vorstand der KPS 
      AG zu richten und muss der Gesellschaft 
      bis spätestens zum Ablauf des 20. Februar 
      2018, 24.00 Uhr (MEZ) zugehen. Wir 
      bitten, Ergänzungsverlangen an folgende 
      Adresse zu richten: 
 
      KPS AG 
      - z. Hd. des Vorstands - 
      Beta-Straße 10h 
      85774 Unterföhring 
 
      Die betreffenden Aktionäre haben 
      gemäß § 122 Abs. 1 und 2 AktG 
      nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
      Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
      Verlangens Inhaber der vorstehend 
      genannten Mindestanzahl an Aktien sind 
      und dass sie diese bis zur Entscheidung 
      des Vorstands über den Antrag halten. § 
      121 Abs. 7 AktG ist auf die 
      Fristberechnung entsprechend anzuwenden. 
      Der Zugang des Verlangens ist daher nicht 
      mitzurechnen. Eine Verlegung der Frist 
      von einem Sonntag, einem Sonnabend oder 
      einem Feiertag auf einen zeitlich 
      vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag 
      kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 
      193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) 
      sind nicht entsprechend anzuwenden. 
   b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 
      126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
      Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 
      1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den 
      Beschlussvorschlägen von Vorstand und 
      Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 
      zu stellen, ohne dass es hierfür vor der 
      Hauptversammlung einer Ankündigung, 
      Veröffentlichung oder sonstigen 
      besonderen Handlung bedarf. Gleiches gilt 
      für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen 
      für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
      (soweit Gegenstand der Tagesordnung) und 
      Abschlussprüfern (§ 127 AktG). 
 
      Aktionäre können aber auch bereits vor 
      der Hauptversammlung Gegenanträge gegen 
      einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat zu Punkten der Tagesordnung 
      sowie Wahlvorschläge übersenden. Solche 
      Anträge sind ausschließlich an 
      folgende Adresse, Faxnummer oder 
      E-Mail-Adresse zu richten: 
 
      KPS AG 
      Investor Relations 
      Beta-Straße 10h 
      85774 Unterföhring 
      Telefax: +49 89 35631-3300 
      E-Mail: ir@kps.com 
 
      Bis spätestens 14 Tage vor der 
      Hauptversammlung, also bis spätestens zum 
      8. März 2018, 24:00 Uhr (MEZ), unter 
      diesen Kontaktdaten zugegangene 
      Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
      Aktionären, wird die Gesellschaft - 
      vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 127 
      AktG - den anderen Aktionären auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      http://www.kps.com 
 
      (im Bereich 'Investor Relations' und dort 
      unter 'Hauptversammlung') unverzüglich 
      zugänglich machen. Eventuelle 
      Stellungnahmen der Verwaltung werden 
      ebenfalls unter der genannten 
      Internetadresse veröffentlicht. 
 
      Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge 
      und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft 
      vorab form- und fristgerecht übermittelt 
      worden sind, in der Hauptversammlung nur 
      Beachtung finden, wenn sie während der 
      Hauptversammlung mündlich gestellt 
      werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
      während der Hauptversammlung Gegenanträge 
      oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
      Übermittlung an die Gesellschaft zu 
      stellen, bleibt unberührt. 
   c) *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
      In der Hauptversammlung ist jedem 
      Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
      Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
      rechtlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen der Gesellschaft zu 
      verbundenen Unternehmen sowie die Lage 
      des Konzerns und der in den 
      Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
      zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
      Beurteilung eines Gegenstandes der 
      Tagesordnung erforderlich ist. 
      Auskunftsverlangen sind in der 
      Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
      im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der 
      Vorstand darf die Auskunft unter den in § 
      131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
      verweigern. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den 
   Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.kps.com 
 
   (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter 
   'Hauptversammlung') zu finden. 
4. *Informationen und Unterlagen zur 
   Hauptversammlung* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an werden die in § 124a AktG 
   genannten Unterlagen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.kps.com 
 
   (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter 
   'Hauptversammlung') zur Einsicht und zum 
   Download zugänglich gemacht. Es wird darauf 
   hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung 
   mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 09, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

der Gesellschaft Genüge getan ist. Abschriften 
   der Unterlagen werden aber den Aktionären auf 
   Verlangen einmalig und kostenlos mit einfacher 
   Post zugesandt. 
5. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung EUR 37.412.100,00 und ist 
   eingeteilt in 37.412.100 auf den Namen lautende 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
   Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung keine 
   eigenen Aktien. 
 
Unterföhring, im Februar 2018 
 
*KPS AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-02-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KPS AG 
             Betastraße 10 H 
             85774 Unterföhring 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 356313310 
E-Mail:      isabel.hoyer@kps.com 
Internet:    http://www.kps.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
653151 2018-02-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 09, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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