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DGAP-Media / 2018-03-22 / 08:54 *MRT-Lithiumanlage innerhalb der nächsten 12 Monate in Betrieb* Unser Lithium Top-Pick Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] gibt mit heutiger News (LINK) [2] den Beginn der Planung für die MRT-Lithiumanlage bekannt und könnte somit bereits innerhalb von 12 Monaten in Produktion gehen und kommt somit in die Liga der Produzenten wie Orocobre (WKN A0M61S) [3] oder den angehenden Produzent Lithium Americas (WKN A2H65X) [4] *Maßstäblichen Planung der Aufbereitungsanlage begonnen* Lithium Energi's (WKN A2H5MG) [1] technischer Partner IBC Advanced Technologies hat bereits mit der Entwicklung der maßstäblichen Planung einer Aufbereitungsanlage begonnen. Die von IBC entwickelte Molecular Recognition Technology ("MRT") macht es möglich, Metalle mit einem Reinheitsgrad von bis zu 99,99% durch eine der fortschrittlichsten und ökofreundlichsten Raffinierungstechnologien in der Welt zu trennen. Für den Lithium-Bereich kommt diese Technologie einer wahren Revolution gleich, da die Umwelt durch keinerlei Chemikalien, wie Sie im herkömmlichen Lithium Gewinnungsprozess eingesetzt werden, belastet wird. IBC hat zusammen mit Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] eine skalierbare MRT-Anlage konzipiert, die zunächst auf 1.000 Tonnen Lithiumkarbonatäquivalent (LCE) pro Jahr beruht, jedoch auf bis zu 25.000 Tonnen ausgebaut werden kann. Für die MRT Technologie zur Abtrennung, Ausbringung, Raffinierung und Reinigung von Lithium, hat sich Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] das exklusive Vorkaufsrecht zum Erhalt der Standortlizenzen im Salar Gebiet gesichert. Steven Howard CEO von Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] sagte zu den erzielten Fortschritten: _"Der Beginn der Anlagenplanung könnte nicht zeitgerechter für uns sein. LEXI gab vor Kurzem bekannt, dass das Unternehmen mit geophysikalischen Geländestudien begonnen hatte, deren Zielsetzung der Beginn von Testbohrungen später in diesem Jahr ist. In diesem Sinne glauben wir, dass IBCs Planung ungefähr zur gleichen Zeit abgeschlossen sein wird, zu der LEXI ihre ersten Ressourcenschätzungen erhält._ _"IBCs Chemietechnikteam ist von Weltklasse, LEXIs Team ist geschickt und sorgfältig und wir alle haben ein sehr aufregendes Jahr vor uns."_ Auch IBC Präsident Steven Izatt glaubt an den Erfolg der MRT-Technologie auf dem ausgedehnten Liegenschaftspacket der Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1]. Für Ihn ist die MRT-Technologie die innovative grüne Chemie, die eine große Rolle bei den unvermeidlichen globalen Veränderungen spielen wird *Mehrere Phasen bis zur Inbetriebnahme der Anlage* Bis zur Inbetriebnahme der Anlage wird es mehrere Phasen über Planung, technischer Entwicklung, Vorabtest bis hin zur endgültigen Aufstellung der Anlage geben. In Phase 1 werden alle technischen Aufgaben, Zeichnungen, Verfahrensentwürfe Durchsatzberechnungen und Soletests durchgeführt. Phase 2 prüft die chemische Zusammensetzung und die thermodynamischen und kinetischen Eigenschaften der Lithium Sole auf den Liegenschaften der Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1]. Die Daten der Stufe eins und zwei werden danach Konzepte und Verfahrensablaufdiagramme liefern, die den entsprechenden Materialeinsatz und Ausstoß sowie die wichtigen technischen Metriken einschließlich Konstruktionsmaterialien, Fließraten, Temperaturen bestimmen werden. Die gesamte Anlagentechnik wird in Abstimmung mit Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] so konzipiert, dass sie ideal zu den geplanten Bohrprogramm platziert werden kann. *Gigantisches Landpaket von Vorteil* Daher ist von großem Vorteil, dass Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] ein so großes Landpaket vorweisen kann. Das Bohrprogramm wird auf dem Gebiet mit den besten Voraussetzungen für die Anlage begonnen werden. Die Liegenschaften der vielversprechendsten Projekte liegen genau zwischen den großen Lithiumproduzenten Albemarle (Marktkapitalisierung 15 Milliarden Dollar) und FMC, einer der größten Lithiumproduzenten weltweit! Albemarle veröffentlichte bereits, dass das Antofalla Salar die potenziell drittgrößte Lithiumlagerstätte der Welt sein könnte! Je Hektar Landfläche wird unser Top-Pick mit gerade einmal 50 EUR bewertet. Die Mitbewerber in Argentinien werden um ein Vielfaches höher bewertet (2.342 - 3.333 EUR je Hektar). Daher sind wir der festen Überzeugung, dass eine faire Bewertung bei Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] noch lange nicht erreicht ist und erwarten daher einen kontinuierlichen Kursanstieg in Richtung 1 Euro Marke! *Keyfacts und Ausblick* Wir haben für Sie nochmal alle wesentlichen Fakten zusammengefasst, die für den langfristigen Erfolg von Lithium Energi (WKN A2H5MG) [5] sprechen. - Zweitgrößter Landbesitzer von Lithiumlagerstätten mit 241.000 Hektar! - Ergebnisse der Ressourcenschätzung im 2. Quartal 2018 erwartet! - Erste Produktionsanlage voraussichtlich 2019 in Betrieb! - Erster Lithium Produzent mit revolutionärer MRT Technologie *Mit der Aussicht, bereits 2019 das erste Lithium produzieren zu können, hat Lithium Energi * (WKN A2H5MG) [5] *einen großen Schritt in der Entwicklung des Unternehmens vollzogen. Die einzigartige MRT-Technologie bietet stellt einen großen Vorteil gegenüber den anderen Lithium Unternehmen dar und sollte auch bei den benachbarten Lithiumproduzenten wie Albermarle für Aufmerksamkeit sorgen. Mit einer Marktkapitalisierung von ca. 20 Mio. CAD (12 Mio. EUR) ist Lithium Energi *(WKN A2H5MG) [5] *weiterhin extrem unterbewertet. Verpassen Sie nicht, sich hier noch günstig zu positionieren!* *Rechtliche Hinweise/Disclaimer der First Marketing GmbH* Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der First Marketing GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar. *1. Allgemeine Angaben* Der "MiningStocks.Experts" ist eine Marke der First Marketing GmbH, Botheplatz 34/1, 69126 Heidelberg, www.first-marketing.de [6], ("First Marketing"). Die First Marketing kann auch unter anderen Marken Veröffentlichungen vornehmen. Die First Marketing hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher "Finanzanalysen") der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der First Marketing regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958. *2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:* Die First Marketing erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die First Marketing Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt der First Marketing. Dieser kann zunächst dadurch begründet werden, dass die First Marketing im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. First Marketing, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958: Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen * an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5% hält,
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