Der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer begrüßt. "Was bisher war, war so ungerecht, dass das Gericht nur zu diesem Schluss kommen konnte", sagte Siebenkotten dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND).
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen haben. Die bisherigen Werte können bis Ende 2024 herangezogen werden. Siebenkotten erklärte den Zeitplan für "straff", dennoch müssten Bund und Länder eine Lösung finden.
"Die Bundesregierung wird sich nicht die Blöße geben, die Frist verstreichen zu lassen. Es liegen so viele Vorschläge auf dem Tisch, da kann man erwarten, dass der Zeitplan eingehalten wird", erklärte der Bundesdirektor des Mieterbunds. Der Mieterbund setzt sich dafür ein, dass die bisherige Form der Grundsteuer durch eine reine Bodensteuer abgelöst wird. Hierbei soll ausschließlich der Wert der Fläche besteuert werden.
Den Alternativvorschlag der Mehrheit der Bundesländer, die sich für ein sogenanntes "Kostenwert-Modell" einsetzen, lehnt der Mieterbund ab. "Alles ist besser als das bisherige Modell und alles andere ist besser als das Kostenwert-Modell, bei dem erst zehn Jahre lang recherchiert werden muss, bis es angewendet werden kann", sagte Siebenkotten.