
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IMMOFINANZ AG: Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung 2018-04-13 / 09:48 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. *IMMOFINANZ AG* *Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung* Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 11. Mai 2018 um 10:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, AT-1220 Wien stattfindenden 25. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. *A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018. 7. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur Aktieneinziehung. 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht ausgenutzten Umfang und jeweils die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital, und zwar a) Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenutzten Umfang; b) bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) und Aufhebung von bestehendem bedingten Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 28.09.2011 im nicht ausgenützten Umfang (§ 4 Abs 8 der Satzung); jeweils die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung (Reverse Aktiensplit), die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln und Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft, und zwar a) Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung (Reverse Aktiensplit) im Verhältnis 10: 1 (zehn Aktien zu einer Aktie), sodass jeweils 10 (zehn) bestehende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) Stückaktie zusammengelegt werden; verbunden mit b) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags der im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen gebundenen Kapitalrücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz); verbunden mit c) Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 175 ff Aktiengesetz zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen. *B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)* Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 20. April 2018, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht: - Einberufung - Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat und Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Lagebericht - Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Konzernlagebericht - Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2017 - Vorschlag für die Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG - Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien) - Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG) - Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen) - Bericht des Vorstandes gemäß § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz zu Punkt 10b der Tagesordnung (Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln) - Bericht des Abschlussprüfers Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH zu Punkt 10b über die Prüfung des Berichts des Vorstands der IMMOFINANZ AG über die beabsichtigte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz - Bericht des Aufsichtsrats zu Punkt 10b der Tagesordnung (Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln) - Satzungsgegenüberstellungen - Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dipl.-Jur. Florian Beckermann und Dr. Michael Knap). *C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)* *1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)* Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 20. April 2018, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, zugehen. *2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)* Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Neuwahlen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG zur Anwendung kommt. In der ordentlichen Hauptversammlung 2018 stehen keine Neuwahlen an. Sollte es durch Ergänzung der Tagesordnung zu Wahlen in den Aufsichtsrat kommen, ist die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 13, 2018 03:48 ET (07:48 GMT)
© 2018 Dow Jones News