Bonn (ots) - Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und
Umwelt (AGVU) hat sich bei seiner Sitzung am 6. Januar 2005 auf
folgende Eckpunkte für eine einheitliche Rücknahmelösung für
pfandpflichtige Einwegverpackungen geeinigt:
1) Es ist ein offenes System anzustreben, das einen Wettbewerb
mehrerer Anbieter von Pfandlösungen sowie den Anschluss der in den
vergangenen Jahren bereits entstandenen Rücknahmestrukturen zulässt.
2) Voraussetzung dafür ist eine Interclearingvereinbarung, die
eine nachvollziehbare Überprüfung und Verrechnung von
Pfandüberschüssen beziehungsweise Fehlbeträgen zwischen den
Betreibern von Pfandlösungen ermöglicht und für eine zumutbare
Kostenzuordnung sorgt.
3) Hierfür ist eine einheitliche Sicherheitskennzeichnung
sämtlicher in Deutschland vertriebenen pfandpflichtigen Verpackungen
erforderlich, die von allen Marktteilnehmern zu gleichen Bedingungen
genutzt werden kann und die keinen Anbieter von Pfandlösungen
bevorteilt.
4) Technische Rücknahmesysteme sind gegebenenfalls so auszulegen,
dass sämtliche pfandpflichtige Getränke- und Einwegverpackungsarten
aufgenommen werden können, so dass die Vielfalt der im Markt
vorhandenen Erzeugnisse gewahrt bleibt.
Aus Sicht der AGVU ist eine entsprechende Verständigung der
maßgeblichen Unternehmen und Organisationen des Handels und der
Industrie im 1. Quartal 2005 erforderlich, um zu einem
funktionsfähigen Gesamtsystem für die Rücknahme pfandpflichtiger
Verpackungen bis Mitte 2006 zu kommen. Dies gilt insbesondere wegen
der voraussichtlich in erheblichem Umfang zu tätigenden Investitionen
im Bereich der Rücknahmetechnik und der Systemvernetzung.
Planungsrisiken verursacht dabei vor allem, dass bei der Novelle
der Verpackungsverordnung keine bindende Pflicht für die Beteiligung
aller Marktteilnehmer am Pfandclearing eingeführt wurde, obwohl die
Wirtschaft entsprechende Vorschläge eingebracht hatte. Die am 17.
Dezember 2004 vom Bundesrat verabschiedete Novelle wird daher den
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Dezember
2004 nicht gerecht, nach denen die Mitgliedstaaten für die
Einrichtung einer einheitlichen Rücknahmelösung sorgen müssen, falls
sie eine Pfandpflicht erlassen. Die AGVU appelliert an die
Bundesregierung, diese Regelungslücke umgehend zu schließen.
Originaltext: AGVU - Arbeitsgem.Verpackung und Umwelt
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19671
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_19671.rss2
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V. (AGVU),
Michaela Leuschner, Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin,
Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688.
Umwelt (AGVU) hat sich bei seiner Sitzung am 6. Januar 2005 auf
folgende Eckpunkte für eine einheitliche Rücknahmelösung für
pfandpflichtige Einwegverpackungen geeinigt:
1) Es ist ein offenes System anzustreben, das einen Wettbewerb
mehrerer Anbieter von Pfandlösungen sowie den Anschluss der in den
vergangenen Jahren bereits entstandenen Rücknahmestrukturen zulässt.
2) Voraussetzung dafür ist eine Interclearingvereinbarung, die
eine nachvollziehbare Überprüfung und Verrechnung von
Pfandüberschüssen beziehungsweise Fehlbeträgen zwischen den
Betreibern von Pfandlösungen ermöglicht und für eine zumutbare
Kostenzuordnung sorgt.
3) Hierfür ist eine einheitliche Sicherheitskennzeichnung
sämtlicher in Deutschland vertriebenen pfandpflichtigen Verpackungen
erforderlich, die von allen Marktteilnehmern zu gleichen Bedingungen
genutzt werden kann und die keinen Anbieter von Pfandlösungen
bevorteilt.
4) Technische Rücknahmesysteme sind gegebenenfalls so auszulegen,
dass sämtliche pfandpflichtige Getränke- und Einwegverpackungsarten
aufgenommen werden können, so dass die Vielfalt der im Markt
vorhandenen Erzeugnisse gewahrt bleibt.
Aus Sicht der AGVU ist eine entsprechende Verständigung der
maßgeblichen Unternehmen und Organisationen des Handels und der
Industrie im 1. Quartal 2005 erforderlich, um zu einem
funktionsfähigen Gesamtsystem für die Rücknahme pfandpflichtiger
Verpackungen bis Mitte 2006 zu kommen. Dies gilt insbesondere wegen
der voraussichtlich in erheblichem Umfang zu tätigenden Investitionen
im Bereich der Rücknahmetechnik und der Systemvernetzung.
Planungsrisiken verursacht dabei vor allem, dass bei der Novelle
der Verpackungsverordnung keine bindende Pflicht für die Beteiligung
aller Marktteilnehmer am Pfandclearing eingeführt wurde, obwohl die
Wirtschaft entsprechende Vorschläge eingebracht hatte. Die am 17.
Dezember 2004 vom Bundesrat verabschiedete Novelle wird daher den
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Dezember
2004 nicht gerecht, nach denen die Mitgliedstaaten für die
Einrichtung einer einheitlichen Rücknahmelösung sorgen müssen, falls
sie eine Pfandpflicht erlassen. Die AGVU appelliert an die
Bundesregierung, diese Regelungslücke umgehend zu schließen.
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