
Öffentliche Körperschaften, Markeninhaber und Inhaber von Geschäftsbezeichnungen oder Werktiteln hatten vier Monate lang Zeit, sich ihre Domains mit der ".eu" Länderkennung zu reservieren. Doch nicht alle Berechtigten haben an der komplizierten und teuren Registrierungsprozedur (Sunrise I und II) teilgenommen. Viele Domains lassen sich deshalb noch reservieren. Wer sich nun Namen von berühmten Persönlichkeiten wie hapekerkeling.eu, oliverkahn.eu, von berühmten Titeln und Werktiteln wie pippi.eu, sams.eu oder von berühmten Marken reserviert, riskiert ein teures Abmahnverfahren. Ob mit Bindestrich oder ohne, ob falsch geschrieben oder mit Zusätzen versehen - jede Variante, die für Besuche (sog. traffic) auf der Internetseite sorgt und damit Umsatz im Internet generiert, kann betroffen sein.
Graef, der berühmte Persönlichkeiten, Autoren und Schauspieler sowie Inhaber von Premiummarken vertritt, hat bereits erste Fälle von eu-Domaingrabbing (d.h. missbräuchliches Resevieren einer Internetdomain) gefunden. "Ich bin angewiesen, gegen jede Form der Rufausbeutung konsequent vorzugehen, um die Rechte unserer Mandanten zu schützen. Daher empfehle ich dringend, sich vor der Reservierung der Domain genau abzusichern, denn Unwissenheit schützt nicht vor Unterlassungsansprüchen und teuren Gebühren."
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