
Im Kampf für mehr Wettbewerb auf dem
deutschen Gasmarkt hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht dem
Bundeskartellamt den Rücken gestärkt. Der zweite Kartellsenat des
Gerichts wies am Dienstag im Eil-Verfahren einen Antrag des größten
deutschen Gasversorgers E.ON
Kartellamtschef Ulf Böge hatte seinerzeit die Untersagung von Langzeitverträgen mit einer zu starken Bindung von Stadtwerken an die Lieferungen von E.ON Ruhrgas begründet. Solche Bindungen, die zum Teil 15 Jahre und mehr betragen, haben nach Ansicht der Bonner Wettbewerbshüter die Wirkung, den Markt abzuschotten und die Preise zu erhöhen. Dieser Auffassung folgte jetzt auch das Oberlandesgericht. E.ON Ruhrgas habe keinen Anspruch auf gesicherte Absätze, sagte der Richter, Heinz-Peter Dicks, in seiner Begründung.
E.ON Ruhrgas muss jetzt die Verfügung des Kartellamtes umsetzen, obwohl der Bundesgerichtshof noch angerufen werden kann. Schon zum kommenden Gaswirtschaftsjahr am 1. Oktober müssen die betroffenen Langzeitverträge mit den Stadtwerken neu abgeschlossen werden. Nach Einschätzung von Energieexperten sollten sich die Verbraucher aber keine großen Hoffnungen auf deutlich sinkende Gaspreise machen, sagte der Dortmunder Energierechtler Thomas Höch./fc/ls/DP/sk
ISIN DE0007614406
AXC0081 2006-06-20/12:51