Dniproavia (http://www.dniproavia.com), ein führender
regionaler Flugbetreiber in der Ukraine, meldete heute die Einreichung
eines Protestes gegen eine kontroverse Entscheidung des
Luftfahrt-Bundesamtes - LBA -, die dem Unternehmen alle Flüge zwischen
der Ukraine und Deutschland verbietet. Die Entscheidung des LBA wurde
gefällt, nachdem die Deutsche Lufthansa AG Dniproavia und die
ukrainischen Luftfahrtbehörden unrichtigerweise beschuldigt hatte,
Lufthansa-Flüge in die Ukraine zu blockieren.
Die Anwälte von Dniproavia fordern die sofortige Aufhebung der Sperrung der Flüge nach Deutschland von Seiten des LBA mit der Begründung der juristischen Ungültigkeit und fordern ferner die Wiederherstellung sämtlicher Flugverkehrsrechte. „Die Lufthansa behauptet, die ukrainischen Luftfahrtbehörden und Dniproavia hätten den Lufthansa-Verkehr nach Dnipropetrovsk (dem Heimflughafen von Dniproavia) blockiert bzw. behindert, aber tatsächlich hatte die Lufthansa mit 6 Flügen pro Woche nach Dnipropetrovsk vollen Zugang auf die Flugrouten in die Ukraine", sagt Rechtsanwalt H. Peter Kehrberger von der Kanzlei Kehrberger & Partner, die Dniproavia vertritt. „Die Lufthansa operiert weitaus mehr Flüge als Dniproavia, obwohl der Open-Sky-Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Ukraine Parität in Bezug auf den Zugang zu internationalen Flugrouten zwischen Ländern vorsieht."
„Wir beziehen uns in dem Protest auch auf die Tatsache, dass die Entscheidung des LBA ausschließlich auf ungeprüften Anschuldigungen von Seiten der Lufthansa beruht, obwohl aus dem alten und neuen Flugplan der Lufthansa eindeutig ersichtlich ist, dass diese Anschuldigungen ungerechtfertigt sind", erklärt H. Peter Kehrberger. Der Anwalt betont, dass sich der deutsche Flugbetreiber wohl kaum auf den Schutz durch internationale Gegenmaßnahmen zur Wahrung der Parität und die Blockierung von Flügen berufen kann, wenn man berücksichtigt, dass die Lufthansa 6 Flüge wöchentlich nach Dnipropetrovsk und Dniproavia dagegen nur 2 Flüge betreibt.
Die Anwälte von Dniproavia verlangen die umgehende Aufhebung der Blockierung, da damit die EU-Regelungen für nationale Betreiber verletzt würden, die es nationalen Luftaufsichtsbehörden untersagen, spezielle Bevorzugungen oder Schutzkonditionen für Betreiber aus dem jeweils eigenen Land einzurichten.
Weil die Blockierung die Rechte von Dniproavia einschränkt und ein Risiko für die Weiterführung und den Finanzstatus des Unternehmens darstellt, fordert das Unternehmen eine sofortige außergerichtliche Beilegung des Konfliktes. Ansonsten will sich das Unternehmen das Recht vorbehalten, eine gerichtliche Klage einzureichen, in der die Aufhebung der unfairen Blockierung und eine Entschädigung aller Verluste infolge der ungesetzlichen Behinderung seines Geschäftsbetriebs gefordert werden.
Der Hintergrund des Konfliktes
Die Blockierung des Flugbetriebs von Dniproavia von und nach Deutschland von Seiten des LBA folgte im Anschluss an die Verhandlungen zwischen der Lufthansa und dem Dnipropetrovsk International Airport über dortige Start- und Landungsfenster für Lufthansa-Maschinen.
Der Flughafen Dnipropetrovsk hat von den 6 beantragten Flügen 5 genehmigt und bat um eine Änderung der Zeit für den sechsten Flug, da sich dieser mit dem bestehenden Flug von Dniproavia am Donnerstag überschnitt. „Die Zuweisung von Flügen ist eine Angelegenheit der nationalen Gesetzgebung der Ukraine und nicht der internationalen Gesetzgebung", so Rechtsanwalt H. Peter Kehrberger.
Am darauf folgenden Tag, dem 3. März 2006, verbot das LBA für Dniproavia die Route Dnipropetrovsk-Frankfurt-Dnipropetrovsk auf der Grundlage falscher Anschuldigungen, die Luftfahrtbehörde der Ukraine hätte der Lufthanse Flüge nach Dnipropetrovsk verboten.
Am 8 März hat dann das LBA Dniproavia alle Flüge nach Deutschland mit der Begründung untersagt, das Unternehmen hätte den Flugbetrieb deutscher Betreiber behindert.
Über Dniproavia
Dniproavia ist ein Luftfahrtbetreiber, der sich zu 100% in staatlichem Besitz befindet und In- und Auslandsflüge vom Heimflughafen Dnipropetrovsk aus betreibt, der zu den größten internationalen Luftverkehrs-Drehscheiben in der Ukraine gehört. Das Unternehmen transportiert Passagiere und Fracht von der drittgrößten Stadt der Ukraine, Dnipropetrovsk, und umliegenden Regionen der Ostukraine aus - der größten Industrieregion des Landes.
Die Anwälte von Dniproavia fordern die sofortige Aufhebung der Sperrung der Flüge nach Deutschland von Seiten des LBA mit der Begründung der juristischen Ungültigkeit und fordern ferner die Wiederherstellung sämtlicher Flugverkehrsrechte. „Die Lufthansa behauptet, die ukrainischen Luftfahrtbehörden und Dniproavia hätten den Lufthansa-Verkehr nach Dnipropetrovsk (dem Heimflughafen von Dniproavia) blockiert bzw. behindert, aber tatsächlich hatte die Lufthansa mit 6 Flügen pro Woche nach Dnipropetrovsk vollen Zugang auf die Flugrouten in die Ukraine", sagt Rechtsanwalt H. Peter Kehrberger von der Kanzlei Kehrberger & Partner, die Dniproavia vertritt. „Die Lufthansa operiert weitaus mehr Flüge als Dniproavia, obwohl der Open-Sky-Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Ukraine Parität in Bezug auf den Zugang zu internationalen Flugrouten zwischen Ländern vorsieht."
„Wir beziehen uns in dem Protest auch auf die Tatsache, dass die Entscheidung des LBA ausschließlich auf ungeprüften Anschuldigungen von Seiten der Lufthansa beruht, obwohl aus dem alten und neuen Flugplan der Lufthansa eindeutig ersichtlich ist, dass diese Anschuldigungen ungerechtfertigt sind", erklärt H. Peter Kehrberger. Der Anwalt betont, dass sich der deutsche Flugbetreiber wohl kaum auf den Schutz durch internationale Gegenmaßnahmen zur Wahrung der Parität und die Blockierung von Flügen berufen kann, wenn man berücksichtigt, dass die Lufthansa 6 Flüge wöchentlich nach Dnipropetrovsk und Dniproavia dagegen nur 2 Flüge betreibt.
Die Anwälte von Dniproavia verlangen die umgehende Aufhebung der Blockierung, da damit die EU-Regelungen für nationale Betreiber verletzt würden, die es nationalen Luftaufsichtsbehörden untersagen, spezielle Bevorzugungen oder Schutzkonditionen für Betreiber aus dem jeweils eigenen Land einzurichten.
Weil die Blockierung die Rechte von Dniproavia einschränkt und ein Risiko für die Weiterführung und den Finanzstatus des Unternehmens darstellt, fordert das Unternehmen eine sofortige außergerichtliche Beilegung des Konfliktes. Ansonsten will sich das Unternehmen das Recht vorbehalten, eine gerichtliche Klage einzureichen, in der die Aufhebung der unfairen Blockierung und eine Entschädigung aller Verluste infolge der ungesetzlichen Behinderung seines Geschäftsbetriebs gefordert werden.
Der Hintergrund des Konfliktes
Die Blockierung des Flugbetriebs von Dniproavia von und nach Deutschland von Seiten des LBA folgte im Anschluss an die Verhandlungen zwischen der Lufthansa und dem Dnipropetrovsk International Airport über dortige Start- und Landungsfenster für Lufthansa-Maschinen.
Der Flughafen Dnipropetrovsk hat von den 6 beantragten Flügen 5 genehmigt und bat um eine Änderung der Zeit für den sechsten Flug, da sich dieser mit dem bestehenden Flug von Dniproavia am Donnerstag überschnitt. „Die Zuweisung von Flügen ist eine Angelegenheit der nationalen Gesetzgebung der Ukraine und nicht der internationalen Gesetzgebung", so Rechtsanwalt H. Peter Kehrberger.
Am darauf folgenden Tag, dem 3. März 2006, verbot das LBA für Dniproavia die Route Dnipropetrovsk-Frankfurt-Dnipropetrovsk auf der Grundlage falscher Anschuldigungen, die Luftfahrtbehörde der Ukraine hätte der Lufthanse Flüge nach Dnipropetrovsk verboten.
Am 8 März hat dann das LBA Dniproavia alle Flüge nach Deutschland mit der Begründung untersagt, das Unternehmen hätte den Flugbetrieb deutscher Betreiber behindert.
Über Dniproavia
Dniproavia ist ein Luftfahrtbetreiber, der sich zu 100% in staatlichem Besitz befindet und In- und Auslandsflüge vom Heimflughafen Dnipropetrovsk aus betreibt, der zu den größten internationalen Luftverkehrs-Drehscheiben in der Ukraine gehört. Das Unternehmen transportiert Passagiere und Fracht von der drittgrößten Stadt der Ukraine, Dnipropetrovsk, und umliegenden Regionen der Ostukraine aus - der größten Industrieregion des Landes.
© 2006 Business Wire