BERLIN (Dow Jones)--Die private Krankenversicherung in Deutschland soll nach einem Zeitungsbericht weitgehend umgebaut werden und künftig ähnlich wie die gesetzliche Versicherung funktionieren. So sei vorgesehen, dass in der Privatversicherung künftig grundsätzlich nur noch ein einheitlicher Basistarif abgeschlossen werden kann, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen entspreche, berichtete die "Berliner Zeitung" (Donnerstagausgabe) vorab unter Berufung auf einen Arbeitsentwurf für die Gesundheitsreform. Daneben könnten die Privatkassen Zusatzversicherungen anbieten.
Auch bestehende Versicherungsverträge sollten umgestellt werden, schrieb das Blatt. Bestehende Verträge würden in den Basistarif und eine Zusatzversicherung hinsichtlich der überschießenden Leistungen) aufgeteilt. Wie in der gesetzlichen Versicherung solle es künftig auch bei den Privatkassen einen Finanzausgleich geben. Hintergrund sei, dass beim Basistarif Risikozuschläge verboten seien. Zudem müsse jeder Antragsteller aufgenommen werden.
Darüber hinaus ist der Zeitung zufolge eine soziale Komponente geplant. Kein Versicherter soll mehr als 20% seines Einkommens für den Basisschutz ausgeben müssen. Wird dieser Anteil überschritten, erhält er aus einem gemeinsamen Fonds der Privatkassen einen Zuschuss. Beim Basistarif ist ein Selbstbehalt von 1200 Euro vorgesehen. Altersrückstellungen können künftig beim Wechsel der Versicherung mitgenommen werden. Das könnte laut Gesetzesbegründung im Extremfall zu Prämienanstiegen von bis zu 37% führen.
DJG/ddp/hab
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Auch bestehende Versicherungsverträge sollten umgestellt werden, schrieb das Blatt. Bestehende Verträge würden in den Basistarif und eine Zusatzversicherung hinsichtlich der überschießenden Leistungen) aufgeteilt. Wie in der gesetzlichen Versicherung solle es künftig auch bei den Privatkassen einen Finanzausgleich geben. Hintergrund sei, dass beim Basistarif Risikozuschläge verboten seien. Zudem müsse jeder Antragsteller aufgenommen werden.
Darüber hinaus ist der Zeitung zufolge eine soziale Komponente geplant. Kein Versicherter soll mehr als 20% seines Einkommens für den Basisschutz ausgeben müssen. Wird dieser Anteil überschritten, erhält er aus einem gemeinsamen Fonds der Privatkassen einen Zuschuss. Beim Basistarif ist ein Selbstbehalt von 1200 Euro vorgesehen. Altersrückstellungen können künftig beim Wechsel der Versicherung mitgenommen werden. Das könnte laut Gesetzesbegründung im Extremfall zu Prämienanstiegen von bis zu 37% führen.
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