
Dieses schon aus den Vorjahren stammende Körperschaftsteuerguthaben werde aufgrund des neu gefassten § 37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz als Anspruch auf Auszahlung erstmals aktiviert werden, teilte der Druckmaschinenhersteller am Dienstag mit. Die Auszahlung werde in zehn gleichen Jahresbeträgen von 2008 bis 2017 erfolgen.
Da der Anspruch auf Auszahlung insgesamt bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2006 entsteht, werde Heidelberg diesen Anspruch auf den 31. Dezember 2006 mit dem Barwert von rund 70 Millionen Euro erfolgswirksam aktivieren und in seinem Quartalsabschluss einen entsprechend höheren Gewinn ausweisen. Da die neue Fassung des Gesetzes lediglich einen geänderten Ausweis bereits bestehender Steuerguthaben nach sich zieht, ergeben sich hieraus aber keine Auswirkungen auf die Höhe zukünftiger Dividenden.
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