
Nach dem Auto hat es jetzt ein weiteres Lieblingskind der Deutschen erwischt. Der Gesetzgeber will den Kamin gründlich "entstauben". Besonders in Vororten und Einfamilienhaus-Siedlungen wurden die Rauchschwaden mit dem Kaminboom merklich dichter. In Scharen pilgerten die Deutschen in die Baumärkte und kauften allein 2005 über 500.000 Kamine, um den galoppierenden Energiepreisen ein Schnippchen zu schlagen. Schätzungen zufolge ist der bundesweite Bestand auf rund 14 Millionen Geräte angewachsen.
Die beschlossenen Umweltauflagen verunsichern viele Kaminfreunde: Sind wir betroffen? Was kostet eine Nachrüstung? Welcher Kamin ist wirklich umweltfreundlich? "Unsere Servicetelefone waren durch die Nachfragen zu den Folgen der gesetzlichen Auflagen lahmgelegt", berichtet Peter Laß, vom niederländischen Kaminhersteller Faber, der neben klassischen Holzkaminen auch Gas- und Elektrokamine nach Deutschland liefert (www.faber-kamine.de). Viele Betreiber hätten auch Händler um Rat gefragt. Die Verbraucher werden beim Kauf eines Kamins kritischer auf die Emissionswerte schauen und zukunftssichere Lösungen suchen, erwartet deshalb der Deutschland-Vertriebschef Peter Laß. "Käufer dürften jetzt auch verstärkt Gas- und Elektrokamine nachfragen. Deren Emissionsbilanz ist besser als bei einem Holzofen." Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hat für Erdgas einen Emissionswert von 0,108 Milligramm pro Kilowattstunde errechnet, für naturbelassenes Holz dagegen von 370,8 Milligramm - das sind 3.400-mal so viel.
Elektrische Kamine sorgen für ungetrübte Kaminabende, sie kommen ganz ohne Feinstaub-Emissionen aus. Dagegen blasen offene Kamine besonders viele Mikropartikel in die Luft. Kaminexperte Peter Laß: "Die Verbrennungstemperaturen in einem Kamin ohne Feuerschutztür sind vergleichsweise niedrig, sodass die Rückstände an Ruß hoch sind." Anders als bei einem Gas- oder Elektrokamin spielt bei einem Holzofen auch das Verhalten der Kaminbetreiber eine wesentliche Rolle bei der Entstehung von Emissionen: Wer Holz verfeuert, das nicht mindestens zwei Jahre gelagert hat, könnte beim Nachbarn Hustenreiz verursachen. Auch die unsachgemäße Verbrennung von feuchtem Holz, Spanplatten und verunreinigten Resthölzern vervielfältigt den Schadstoffausstoß.
Die neuen Auflagen des Gesetzgebers zur Luftreinhaltung sollen 2015 in Kraft treten. Regional könnten Kommunen künftig weit strengere Richtlinien erlassen, speziell in Städten, wo sich bei Inversionswetterlagen Schadstoffe anreichern, erwartet Hersteller Faber. Ähnlich wie bereits beim Auto: Vielerorts werden derzeit Umweltzonen ausgewiesen, die nur noch von Fahrzeugen mit Rußpartikelfiltern befahren werden dürfen.
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