Im Prozess um riskante Zinstauschgeschäfte
hat die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) am Montag
einen Teilerfolg erzielt. Die Zivilkammer des Landgerichts
verpflichtet die Deutsche Bank
Zudem hat die Bank nach Auffassung des Gerichts die WVV nicht auf die Unvereinbarkeit der Verträge mit dem Spekulationsverbot einer kommunalen Körperschaft hingewiesen. Die Mitschuld der Versorgungs- und Verkehrs-GmbH am Schaden begründete das Gericht damit, die WVV habe nicht selbst die Vereinbarkeit der Verträge mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft.
Die Deutsche Bank kündigte gegen die Entscheidung Berufung an. "Wir gehen davon aus, dass das Urteil kassiert wird", sagte Anwalt Christian Duve. Er verwies darauf, dass das Landgericht Magdeburg Ende Januar eine Schadenersatzklage eines kommunalen Wasserversorgers gegen die Bank abgewiesen hatte. Aus der Sicht der WVV gibt das Urteil dagegen anderen Kommunen Rückendeckung im Streit mit den Banken./mp/DP/he
ISIN DE0005140008 DE000DB99993
AXC0188 2008-03-31/13:09