Im juristischen Streit um Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers EWE ist das am Freitag gestartete Berufungsverfahren einer Klägergemeinschaft an den entscheidenden Punkten nicht vorangekommen. Das in zweiter Instanz verhandelnde Oberlandesgericht Oldenburg vertagte sich und wird frühestens im August eine Entscheidung fällen. Bis dahin soll geklärt sein, wann die einzelnen Kläger Rechnungen über erhöhte Preise bezahlten. In der eigentlichen Streitfrage, ob die Kundenverträge Preiserhöhungen überhaupt zuließen, ist noch nichts entschieden. Das Gericht stellte den Klägern jedoch vorab gute Erfolgschancen in Aussicht. /loh/DP/sb
AXC0100 2008-06-20/13:45
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