Berlin (ots) - Führende medizinische Gesellschaften und Patientenorganisationen in Deutschland fordern eine Erleichterung für den Einsatz von Cannabisprodukten für medizinische Zwecke. Die Organisationen haben dazu in der vergangenen Woche eine gemeinsame Erklärung verfasst. Anlass ist eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zum Thema "Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten".
In der "Berliner Erklärung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten" fordern die Deutsche Aids-Hilfe, die Deutsche Schmerzliga und 12 weitere medizinische Organisationen, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, wenn ein Therapieversuch aufgrund der Ergebnisse klinischer Studien sinnvoll erscheint. Der Gesetzgeber soll zudem Schwerkranke, die Cannabis zu therapeutischen Zwecken verwenden vor einer Strafverfolgung schützen, wenn eine ärztlichen Empfehlung vorliegt.
Unterzeichnet haben auch die Deutsche Epilepsievereinigung, die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie, der Deutsche Patienten Schutzbund, die Tourette-Gesellschaft Deutschland und die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin.
Als Begründung für die Forderungen heißt es: Der medizinische Nutzen von Cannabinoiden ist heute bei einer Anzahl von Erkrankungen unbestritten. Für Ärzte besteht die Möglichkeit, den Cannabiswirkstoff Dronabinol auf einem Betäubungsmittelrezept zu verordnen. Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen jedoch nur in wenigen Fällen erstattet. Patienten, die sich das Medikament nicht leisten können und demzufolge auf die Selbstmedikation mit Cannabis ausweichen, sind weiterhin von Strafverfolgung bedroht.
"Die derzeitigen Nutzungsmöglichkeiten von Cannabisprodukten für therapeutische Zwecke werden den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gerecht", erklärt Dr. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. "Für viele kranke Menschen wäre eine Behandlung mit Dronabinol sinnvoll; aus finanziellen Gründen oder aufgrund bürokratischer Hürden können sie jedoch nicht davon profitieren."
Mehrere Vertreter der beteiligten Organisationen sind als Experten bei der öffentlichen Anhörung am 15. Oktober geladen. Die Anhörung befasst sich mit zwei Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und die Linke bezüglich einer Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabis bzw. der Freigabe von Cannabis zur medizinischen Behandlung.
Weitere Informationen:
Berliner Erklärung http://www.cannabis-med.org/german/berliner_erklaerung.pdf
Einladung zur öffentlichen Anhörung http://www.cannabis-med.org/german/anhoerung_einladung.pdf
Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/097/stllg/index.html
Originaltext: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73133 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73133.rss2
Pressekontakt: Dr. med. Franjo Grotenhermen Vorstandsvorsitzender Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin Tel. 02952-9708572 E-Mail: info@cannabis-med.org
In der "Berliner Erklärung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten" fordern die Deutsche Aids-Hilfe, die Deutsche Schmerzliga und 12 weitere medizinische Organisationen, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, wenn ein Therapieversuch aufgrund der Ergebnisse klinischer Studien sinnvoll erscheint. Der Gesetzgeber soll zudem Schwerkranke, die Cannabis zu therapeutischen Zwecken verwenden vor einer Strafverfolgung schützen, wenn eine ärztlichen Empfehlung vorliegt.
Unterzeichnet haben auch die Deutsche Epilepsievereinigung, die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie, der Deutsche Patienten Schutzbund, die Tourette-Gesellschaft Deutschland und die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin.
Als Begründung für die Forderungen heißt es: Der medizinische Nutzen von Cannabinoiden ist heute bei einer Anzahl von Erkrankungen unbestritten. Für Ärzte besteht die Möglichkeit, den Cannabiswirkstoff Dronabinol auf einem Betäubungsmittelrezept zu verordnen. Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen jedoch nur in wenigen Fällen erstattet. Patienten, die sich das Medikament nicht leisten können und demzufolge auf die Selbstmedikation mit Cannabis ausweichen, sind weiterhin von Strafverfolgung bedroht.
"Die derzeitigen Nutzungsmöglichkeiten von Cannabisprodukten für therapeutische Zwecke werden den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gerecht", erklärt Dr. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. "Für viele kranke Menschen wäre eine Behandlung mit Dronabinol sinnvoll; aus finanziellen Gründen oder aufgrund bürokratischer Hürden können sie jedoch nicht davon profitieren."
Mehrere Vertreter der beteiligten Organisationen sind als Experten bei der öffentlichen Anhörung am 15. Oktober geladen. Die Anhörung befasst sich mit zwei Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und die Linke bezüglich einer Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabis bzw. der Freigabe von Cannabis zur medizinischen Behandlung.
Weitere Informationen:
Berliner Erklärung http://www.cannabis-med.org/german/berliner_erklaerung.pdf
Einladung zur öffentlichen Anhörung http://www.cannabis-med.org/german/anhoerung_einladung.pdf
Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/097/stllg/index.html
Originaltext: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73133 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73133.rss2
Pressekontakt: Dr. med. Franjo Grotenhermen Vorstandsvorsitzender Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin Tel. 02952-9708572 E-Mail: info@cannabis-med.org
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